Sitzung: 20.11.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0395
a)
Auf
die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2
BauGB verzichtet, da im Zuge des Verfahrens zur Rahmenplanfortschreibung 94 –
Norderstedt-Mitte – die Öffentlichkeit beteiligt wurde.
b)
Der
Entwurf des Flächennutzungsplanes Norderstedt – 47. Änderung -, Gebiet:
“nördlich Garstedter Berg, östlich der Fischteiche”, Flur 7 Garstedt,
Flurstücke 42/1 teilweise, 42/2, 96/41, 40/1, 39/16, 39/8, 18/275, 19/154,
38/7, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Erläuterungsbericht wird
in der Fassung der Anlage 5, Stand 02.10.2003, gebilligt. Ziel der Änderung ist
die planungsrechtliche Umwandlung der Darstellung “Fläche für die
Forstwirtschaft” des wirksamen FNP 84 in Grünfläche mit den Zweckbestimmungen
Parkanlage, Sportfläche, Bauspielplatz.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und den Erläuterungsbericht zum
Flächen-nutzungsplan – 47. Änderung – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel
durchzuführen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Flächennutzungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der
Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3
i.
V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.