Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

a)       Auf die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB verzichtet, da im Zuge des Verfahrens zur Rahmenplanfortschreibung 94 – Norderstedt-Mitte – die Öffentlichkeit beteiligt wurde.

 

b)       Der Entwurf des Flächennutzungsplanes Norderstedt – 47. Änderung -, Gebiet: “nördlich Garstedter Berg, östlich der Fischteiche”, Flur 7 Garstedt, Flurstücke 42/1 teilweise, 42/2, 96/41, 40/1, 39/16, 39/8, 18/275, 19/154, 38/7, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung der Anlage 5, Stand 02.10.2003, gebilligt. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Umwandlung der Darstellung “Fläche für die Forstwirtschaft” des wirksamen FNP 84 in Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Sportfläche, Bauspielplatz.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und den Erläuterungsbericht zum Flächen-nutzungsplan – 47. Änderung – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Flächennutzungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3

i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.