Sitzung: 20.11.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0456
Die
Punkte 7 - 11 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Bosse, Herr Röll, Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob, Herr Dähn vom Büro
Waack + Dähn und Herr Jennrich vom Büro PPL beantworten die Fragen der
Ausschussmitglieder zum Grünordnungsplan-Entwurf.
Herr
Hoffmann vom Büro BBI beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema
Altlasten.
Herr
Bosse beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Gestalterische
Festsetzungen im Bebauungsplan-Planentwurf.
Frau
Hahn bittet die Verwaltung, die Beheizung des LDC-Areals durch ein
Blockheizkraftwerk zu prüfen und wenn möglich sicherzustellen.
Herr
Janssen vom Büro Schnüll, Haller & Partner und Herr Bosse beantworten die
Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Verkehr.
Herr
Jennrich und Herr Röll beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema
Nutzungsfestsetzung im Bebauungsplan-Entwurf.
Frau
Krogmann verlässt um 20:20 Uhr die Sitzung.
Die
Grundzüge der Planung sollen in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt werden.
Herr
Bosse bedankt sich für die gute Zusammenarbeit der Büros und der Verwaltung
sowie Metroplan und überreicht Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob einen
Blumenstrauß.
Der
Ausschussvorsitzende bedankt sich ebenfalls im Namen des Ausschusses.
Sitzungsunterbrechung
von 20:30 bis 20:43 Uhr.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 245 – Norderstedt –, Gebiet: Ohewiesen,
westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel,
(Stand: 31.10.2003) wird gebilligt.
Die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt – wird in der Fassung der
Anlage 2 (Stand: 31.10.2003) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt,
den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt – gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs.
3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.