Sitzung: 20.11.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0455
Die
Punkte 7 - 11 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Bosse, Herr Röll, Frau Karstens vom Büro Hess + Jacob, Herr Dähn vom Büro Waack
+ Dähn und Herr Jennrich vom Büro PPL beantworten die Fragen der
Ausschussmitglieder zum Grünordnungsplan-Entwurf.
Herr
Hoffmann vom Büro BBI beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema
Altlasten.
Herr
Bosse beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Gestalterische
Festsetzungen im Bebauungsplan-Planentwurf.
Frau
Hahn bittet die Verwaltung, die Beheizung des LDC-Areals durch ein
Blockheizkraftwerk zu prüfen und wenn möglich sicherzustellen.
Herr
Janssen vom Büro Schnüll, Haller & Partner und Herr Bosse beantworten die
Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Verkehr.
Herr
Jennrich und Herr Röll beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema
Nutzungsfestsetzung im Bebauungsplan-Entwurf.
Frau
Krogmann verlässt um 20:20 Uhr die Sitzung.
Die
Grundzüge der Planung sollen in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt werden.
Herr
Bosse bedankt sich für die gute Zusammenarbeit der Büros und der Verwaltung
sowie Metroplan und überreicht Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob einen
Blumenstrauß.
Der
Ausschussvorsitzende bedankt sich ebenfalls im Namen des Ausschusses.
Sitzungsunterbrechung
von 20:30 bis 20:43 Uhr.
Aufstellungsbeschluss:
Zu dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird
die 40. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 40. Änderung, Gebiet:
Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen
Fuhlsbüttel, umfasst den Bereich westlich des Gewerbegebietes Nettelkrögen.
Planungsziele
sind:
-
Sicherung
von gewerblichen Bauflächen für logistikorientierte Unternehmen.
-
Sicherung
erhaltenswerter Grünstrukturen und Landschaftsteile einschl. integraler
Infrastruktureinrichtungen.
-
Sicherung
einer Waldfläche.
-
Sicherung
einer Wasserfläche.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.