Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Die Punkte 7 - 11 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Bosse, Herr Röll, Frau Karstens vom Büro Hess + Jacob, Herr Dähn vom Büro Waack + Dähn und Herr Jennrich vom Büro PPL beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Grünordnungsplan-Entwurf.

 

Herr Hoffmann vom Büro BBI beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Altlasten.

 

Herr Bosse beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan-Planentwurf.

 

Frau Hahn bittet die Verwaltung, die Beheizung des LDC-Areals durch ein Blockheizkraftwerk zu prüfen und wenn möglich sicherzustellen.

 

Herr Janssen vom Büro Schnüll, Haller & Partner und Herr Bosse beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Verkehr.

 

Herr Jennrich und Herr Röll beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Nutzungsfestsetzung im Bebauungsplan-Entwurf.

 

Frau Krogmann verlässt um 20:20 Uhr die Sitzung.

 

Die Grundzüge der Planung sollen in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt werden.

 

Herr Bosse bedankt sich für die gute Zusammenarbeit der Büros und der Verwaltung sowie Metroplan und überreicht Frau Karstens vom Büro Hess & Jacob einen Blumenstrauß.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich ebenfalls im Namen des Ausschusses.

 

Sitzungsunterbrechung von 20:30 bis 20:43 Uhr.

 

Aufstellungsbeschluss:
Zu dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird die 40. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 40. Änderung, Gebiet: Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel, umfasst den Bereich westlich des Gewerbegebietes Nettelkrögen.

 

Planungsziele sind:

 

-          Sicherung von gewerblichen Bauflächen für logistikorientierte Unternehmen.

 

-          Sicherung erhaltenswerter Grünstrukturen und Landschaftsteile einschl. integraler Infrastruktureinrichtungen.

 

-          Sicherung einer Waldfläche.

 

-          Sicherung einer Wasserfläche.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.