Sitzung: 03.12.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0492
Vorlage-Nr.
M 03/0492:
Der
Ausschuss für junge Menschen hat in der Sitzung am 05.09.2001 folgenden
Beschluss gefasst:
“Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Ganztagsschule im Hauptschulbereich
eingerichtet werden kann.
Es
sind Verhandlungen mit den Hauptschulen und den zuständigen Gremien des Kreises
und des Landes aufzunehmen und dem Ausschuss eine entsprechende Vorlage
vorzulegen.”
Im
weiteren Verlauf ergab sich aus Gesprächen zwischen der Verwaltung und den in
Frage kommenden Schulen, dass insbesondere die Hauptschule Falkenberg und die
Erich-Kästner-Schule ein großes Interesse an einem Projekt zur Einführung einer
Ganztagsschule oder von Ganztagsangeboten zeigten.
In
einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern vom Kreis Segeberg und dem
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Norderstedt am
15.11.2001 wurde deutlich, dass zunächst von Seiten des Landes die Förderung
von Ganztagsangeboten vorangetrieben werden soll und hierzu eine
Förderrichtlinie zum Schuljahr 2002 / 2003 in Vorbereitung war.
Die
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
über eine Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen im Schuljahr 2002 / 2003
trat am 05.02.2002 in Kraft.
Der
Ausschuss für junge Menschen beschloss daraufhin in der Sitzung am 20.02.2002
Folgendes:
“Der
Ausschuss für junge Menschen begrüßt die beabsichtigte Einführung von
Ganztagsangeboten an der Hauptschule Falkenberg / Erich-Kästner-Schule zum
Schuljahresbeginn 2002 / 2003 und nimmt die Planungen dazu zustimmend zur
Kenntnis.
Er
bittet die Verwaltung, die Anträge auf Bezuschussung dieser Maßnahmen sowie der
bereits bestehenden Schulsozialarbeit am Schulzentrum-Süd mit Hinweis auf den
Haushaltsvorbehalt unverzüglich beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Kultur zu stellen.”
Die
entsprechenden Anträge wurden durch die Verwaltung am 25.02.2002 gestellt.
Im
Mai bzw. Juni 2002 wiesen die Zuwendungsbescheide des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur für das Schuljahr 2002 / 2003 folgende
Landeszuschüsse aus:
·
Hauptschule
Falkenberg 11.760 €
·
Erich-Kästner-Schule 3.096 €
·
Hauptschule
im Schulzentrum-Süd 6.048 €
Darüber
hinaus wurden durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein auf
entsprechende Antragstellungen im Juli 2002 einmalig
Investitionskostenzuschüsse in folgender Höhe für das Schuljahr 2002 / 2003
gewährt:
·
Hauptschule Falkenberg 6.000 €
·
Erich-Kästner-Schule 2.850 €
·
Hauptschule
im Schulzentrum-Süd 900 €
Die
für den Umbau eines Klassenraums an der Hauptschule Falkenberg in einen
Küchenraum erforderlichen Mittel in Höhe von 26.700 € wurden durch die
Stadtvertretung in der Sitzung am 18.06.2002 außerplanmäßig bereitgestellt.
Die
Ganztagsangebote inklusive Mittagsverpflegung liefen an der Hauptschule
Falkenberg und Erich-Kästner-Schule ab dem 16.09.2002 an.
Zum
Schuljahr 2003 / 2004 wurden erneut durch die Verwaltung beim Ministerium für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Anträge auf Förderung von Ganztagsangeboten
gestellt.
Diese
wurden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur am
07.07.2003 per Zuwendungsbescheid wie folgt beschieden:
·
Hauptschule
Falkenberg 9.310 €
·
Erich-Kästner-Schule 3.240 €
·
Schulzentrum-Süd
* 11.088 €
*
Während im Schuljahr 2002 / 2003 nur die Hauptschule im Schulzentrum-Süd
gefördert
wurde, wird im laufenden Schuljahr 2003 /
2004 das Schulzentrum-Süd insgesamt
gefördert.
Vor
dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie ist der Bund darum bemüht, die
Kommunen bei der Finanzierung von Offenen Ganztagsschulen zu unterstützen.
Hierzu
wurden aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft Bildung und
Betreuung” dem Land Schleswig-Holstein 135 Millionen Euro zum Aufbau der
“Offenen Ganztagsschule” in den Jahren 2003 bis 2007 zur Verfügung gestellt.
Das
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes
Schleswig-Holstein hat hierzu per Runderlass am 02.07.2003
- die Richtlinie zur
Auswahl der Vorhaben des Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft Bildung
und Betreuung”
- die Richtlinie zur
finanztechnischen Abwicklung des Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft
Bildung und Betreuung”
erlassen
( Anlage ).
Die
Offene Ganztagsschule bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht Angebote
außerhalb der Unterrichtszeit.
Die
Angebote umfassen insbesondere Betreuungsangebote (z. B. für Hausaufgaben),
Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf und für
besonders begabte Schülerinnen und Schüler, Angebote zur musisch-künstlerischen
Bildung und Erziehung, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sowie Projekte der
Jugendhilfe.
Alle
allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen können Offene Ganztagsschule
werden.
Bei
den Gymnasien und Gesamtschulen wird jedoch nur die Sekundarstufe I
berücksichtigt.
Die
Teilnahme am Betrieb der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig, eine Anmeldung
ist allerdings für die Dauer eines Schuljahres verbindlich.
In
Offenen Ganztagsschulen wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler
an den Tagen, an denen außerunterrichtliche Angebote stattfinden, ein
Mittagessen in der Schule einnehmen können.
Nach
Erarbeitung eines Konzeptes durch die Schule sowie einer entsprechenden Beschlussfassung
durch die Schulkonferenz beantragt der Schulträger beim Ministerium für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur die Einrichtung einer Offenen
Ganztagsschule.
Für
die Genehmigung ist eine Stellungnahme des zuständigen Schulamtes und das
Einvernehmen der Jugendhilfe erforderlich.
Aus
den Bestimmungen der Richtlinie zur finanztechnischen Abwicklung des
Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung” ergibt sich,
dass alle Investitionsmaßnahmen
gefördert werden können.
Hierzu
zählen Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen,
Ausstattungsinvestitionen sowie mit den Investitionen verbundene
Dienstleistungen.
Es
werden bis zu 90 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben über den
Fördertopf des Bundes bezuschusst.
Die
Restfinanzierung (mindestens 10 %) ist durch den Schulträger
sicherzustellen.
Die
Anträge auf Investitionskostenzuschüsse
sind vom Schulträger über die Kreise beim Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur jeweils bis zum 15. August für das
Folgejahr einzureichen.
Dieses
bedeutet, dass mögliche Anträge der Stadt Norderstedt für das Jahr 2005
rechtzeitig vor dem 15.08.2004 beim Kreis Segeberg einzureichen wären.
Für
die Jahre 2003 (Antragsfrist: 01.09.2003) und 2004 (01.11.2003) wurden von der
Stadt Norderstedt keine Anträge gestellt.
In
Norderstedt ist bisher von den nachfolgend aufgeführten Schulen gegenüber dem
Schulträger ein Interesse an der Offenen Ganztagsschule bekundet worden:
- Hauptschule Falkenberg
- Schulzentrum-Nord
- Schulzentrum-Süd
Derzeit
erarbeiten diese Schulen entsprechende inhaltliche Konzepte und haben die
entsprechenden Beschlüsse in den Schulkonferenzen gefasst bzw. bereiten die
Beschlüsse vor.
Die Verwaltung steht grundsätzlich der Einführung von
Offenen Ganztagsschulen an Norderstedter Schulen positiv gegenüber.
Es liegen aber bisher noch von keiner Schule
Konzepte vor, die mögliche Investitionskosten beinhalten.
Bei der Bewertung der Konzepte der Schulen und möglichen
Finanzierung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass mindestens 10% der als
zuwendungsfähig anerkannten Investitionskosten durch den Schulträger zu tragen
sind.
Bisher sind keine Haushaltsmittel eingeworben
worden.
Hierzu sind entsprechende politische Beschlüsse
erforderlich.
Herr
Dr. Freter erläutert die Thematik der Offenen Ganztagsschule anhand eines
Power- Point-Vortrages (Anlage 2).
Hierbei
erläutert er die angedachten Ganztagsschulen im Allgemeinen sowie die
bestehenden Angebotsschulen in Norderstedt und verweist dabei auf die Inhalte
der Vorlage M 03/0492 und die
anliegenden Richtlinien des Bundes.
Anschließend
ergibt sich eine Diskussion, während der u.a. Fragen zu Fördermitteln bzw.
möglichen Raumprogrammen erörtert werden.
Insgesamt
äußert sich der Ausschuss für junge Menschen einvernehmlich dahingehend, daß
Anträge von Schulen für diesen Bereich in jedem Falle unterstützt werden
sollten.
Herr
Nicolai erinnert jedoch dringend an die Notwendigkeit, Kooperationen mit
benachbarten Vereinen und Verbänden zu bilden, um diese in den Prozeß
einzubinden.
In
diesem Zusammenhang erläutert Herr Lühr, Schulleiter der Hauptschule
Falkenberg, die durchweg sehr positiven Erfahrungen im Bereich der
Ganztagsangebote aus seiner Sicht sowie die enge Zusammenarbeit der Hauptschule
Falkenberg mit dem Verein Tura Harksheide.
Auf
Antrag des Herrn Nicolai findet von 21:00 bis 21:03 Uhr eine
Sitzungsunterbrechung statt.
Abschließend
erklärt der Ausschuss für junge Menschen einvernehmlich, dass er einer Öffnung
von Ganztagsschulen in Norderstedt grundsätzlich positiv gegenüber steht und
bittet die Verwaltung, die Schulen bei der Erarbeitung von Konzepten zu
unterstützen.