Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Vorlage-Nr. M 03/0492:

 

Der Ausschuss für junge Menschen hat in der Sitzung am 05.09.2001 folgenden Beschluss gefasst:

“Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Ganztagsschule im Hauptschulbereich eingerichtet werden kann.

Es sind Verhandlungen mit den Hauptschulen und den zuständigen Gremien des Kreises und des Landes aufzunehmen und dem Ausschuss eine entsprechende Vorlage vorzulegen.”

 

Im weiteren Verlauf ergab sich aus Gesprächen zwischen der Verwaltung und den in Frage kommenden Schulen, dass insbesondere die Hauptschule Falkenberg und die Erich-Kästner-Schule ein großes Interesse an einem Projekt zur Einführung einer Ganztagsschule oder von Ganztagsangeboten zeigten.

 

In einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern vom Kreis Segeberg und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Norderstedt am 15.11.2001 wurde deutlich, dass zunächst von Seiten des Landes die Förderung von Ganztagsangeboten vorangetrieben werden soll und hierzu eine Förderrichtlinie zum Schuljahr 2002 / 2003 in Vorbereitung war.

Die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur über eine Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen im Schuljahr 2002 / 2003 trat am 05.02.2002 in Kraft.

 

Der Ausschuss für junge Menschen beschloss daraufhin in der Sitzung am 20.02.2002 Folgendes:

“Der Ausschuss für junge Menschen begrüßt die beabsichtigte Einführung von Ganztagsangeboten an der Hauptschule Falkenberg / Erich-Kästner-Schule zum Schuljahresbeginn 2002 / 2003 und nimmt die Planungen dazu zustimmend zur Kenntnis.

Er bittet die Verwaltung, die Anträge auf Bezuschussung dieser Maßnahmen sowie der bereits bestehenden Schulsozialarbeit am Schulzentrum-Süd mit Hinweis auf den Haushaltsvorbehalt unverzüglich beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur zu stellen.”

 

Die entsprechenden Anträge wurden durch die Verwaltung am 25.02.2002 gestellt.

 

Im Mai bzw. Juni 2002 wiesen die Zuwendungsbescheide des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur für das Schuljahr 2002 / 2003 folgende Landeszuschüsse aus:

·         Hauptschule Falkenberg                11.760 €

·         Erich-Kästner-Schule                       3.096 €

·         Hauptschule im Schulzentrum-Süd         6.048 €

 

 

Darüber hinaus wurden durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein auf entsprechende Antragstellungen im Juli 2002 einmalig Investitionskostenzuschüsse in folgender Höhe für das Schuljahr 2002 / 2003 gewährt:

 

·          Hauptschule Falkenberg                   6.000 €

·         Erich-Kästner-Schule                        2.850 €

·         Hauptschule im Schulzentrum-Süd             900 €

 

Die für den Umbau eines Klassenraums an der Hauptschule Falkenberg in einen Küchenraum erforderlichen Mittel in Höhe von 26.700 € wurden durch die Stadtvertretung in der Sitzung am 18.06.2002 außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Die Ganztagsangebote inklusive Mittagsverpflegung liefen an der Hauptschule Falkenberg und Erich-Kästner-Schule ab dem 16.09.2002 an.

 

Zum Schuljahr 2003 / 2004 wurden erneut durch die Verwaltung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Anträge auf Förderung von Ganztagsangeboten gestellt.

 

Diese wurden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur am 07.07.2003 per Zuwendungsbescheid wie folgt beschieden:

·         Hauptschule Falkenberg                9.310 €

·         Erich-Kästner-Schule                      3.240 €

·         Schulzentrum-Süd *                   11.088 €

 

* Während im Schuljahr 2002 / 2003 nur die Hauptschule im Schulzentrum-Süd gefördert 

   wurde, wird im laufenden Schuljahr 2003 / 2004 das Schulzentrum-Süd insgesamt 

   gefördert.

 

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie ist der Bund darum bemüht, die Kommunen bei der Finanzierung von Offenen Ganztagsschulen zu unterstützen.

 

Hierzu wurden aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung” dem Land Schleswig-Holstein 135 Millionen Euro zum Aufbau der “Offenen Ganztagsschule” in den Jahren 2003 bis 2007 zur Verfügung gestellt.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein hat hierzu per Runderlass am 02.07.2003 

  • die Richtlinie zur Auswahl der Vorhaben des Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung”
  • die Richtlinie zur finanztechnischen Abwicklung des Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung”

erlassen ( Anlage ).

 

Die Offene Ganztagsschule bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht Angebote außerhalb der Unterrichtszeit.

Die Angebote umfassen insbesondere Betreuungsangebote (z. B. für Hausaufgaben), Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf und für besonders begabte Schülerinnen und Schüler, Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote sowie Projekte der Jugendhilfe.

 

Alle allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen können Offene Ganztagsschule werden.

Bei den Gymnasien und Gesamtschulen wird jedoch nur die Sekundarstufe I berücksichtigt.

 

Die Teilnahme am Betrieb der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig, eine Anmeldung ist allerdings für die Dauer eines Schuljahres verbindlich.

In Offenen Ganztagsschulen wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler an den Tagen, an denen außerunterrichtliche Angebote stattfinden, ein Mittagessen in der Schule einnehmen können.

Nach Erarbeitung eines Konzeptes durch die Schule sowie einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Schulkonferenz beantragt der Schulträger beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule.

Für die Genehmigung ist eine Stellungnahme des zuständigen Schulamtes und das Einvernehmen der Jugendhilfe erforderlich.

 

Aus den Bestimmungen der Richtlinie zur finanztechnischen Abwicklung des Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung” ergibt sich, dass alle  Investitionsmaßnahmen gefördert werden können.

Hierzu zählen Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, Ausstattungsinvestitionen sowie mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen.

Es werden bis zu 90 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben über den Fördertopf des Bundes bezuschusst.

Die Restfinanzierung (mindestens 10 %) ist durch den Schulträger sicherzustellen.    

 

Die Anträge auf  Investitionskostenzuschüsse sind vom Schulträger über die Kreise beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur jeweils bis zum 15. August für das Folgejahr einzureichen.

 

Dieses bedeutet, dass mögliche Anträge der Stadt Norderstedt für das Jahr 2005 rechtzeitig vor dem 15.08.2004 beim Kreis Segeberg einzureichen wären.

 

Für die Jahre 2003 (Antragsfrist: 01.09.2003) und 2004 (01.11.2003) wurden von der Stadt Norderstedt keine Anträge gestellt.

 

In Norderstedt ist bisher von den nachfolgend aufgeführten Schulen gegenüber dem Schulträger ein Interesse an der Offenen Ganztagsschule bekundet worden:

  • Hauptschule Falkenberg
  • Schulzentrum-Nord
  • Schulzentrum-Süd

 

Derzeit erarbeiten diese Schulen entsprechende inhaltliche Konzepte und haben die entsprechenden Beschlüsse in den Schulkonferenzen gefasst bzw. bereiten die Beschlüsse vor.

 

Die Verwaltung steht grundsätzlich der Einführung von Offenen Ganztagsschulen an Norderstedter Schulen positiv gegenüber.

 

Es liegen aber bisher noch von keiner Schule Konzepte vor, die mögliche Investitionskosten beinhalten.

 

Bei der Bewertung der Konzepte der Schulen und möglichen Finanzierung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass mindestens 10% der als zuwendungsfähig anerkannten Investitionskosten durch den Schulträger zu tragen sind.

 

Bisher sind keine Haushaltsmittel eingeworben worden.

Hierzu sind entsprechende politische Beschlüsse erforderlich.

 

 

 

 

 

Herr Dr. Freter erläutert die Thematik der Offenen Ganztagsschule anhand eines Power- Point-Vortrages (Anlage 2).

 

Hierbei erläutert er die angedachten Ganztagsschulen im Allgemeinen sowie die bestehenden Angebotsschulen in Norderstedt und verweist dabei auf die Inhalte der Vorlage M 03/0492  und die anliegenden Richtlinien des Bundes.

 

Anschließend ergibt sich eine Diskussion, während der u.a. Fragen zu Fördermitteln bzw. möglichen Raumprogrammen erörtert werden.

 

Insgesamt äußert sich der Ausschuss für junge Menschen einvernehmlich dahingehend, daß Anträge von Schulen für diesen Bereich in jedem Falle unterstützt werden sollten.

Herr Nicolai erinnert jedoch dringend an die Notwendigkeit, Kooperationen mit benachbarten Vereinen und Verbänden zu bilden, um diese in den Prozeß einzubinden.

 

In diesem Zusammenhang erläutert Herr Lühr, Schulleiter der Hauptschule Falkenberg, die durchweg sehr positiven Erfahrungen im Bereich der Ganztagsangebote aus seiner Sicht sowie die enge Zusammenarbeit der Hauptschule Falkenberg mit dem Verein Tura Harksheide.

 

 

Auf Antrag des Herrn Nicolai findet von 21:00 bis 21:03 Uhr eine Sitzungsunterbrechung statt.

 

 

Abschließend erklärt der Ausschuss für junge Menschen einvernehmlich, dass er einer Öffnung von Ganztagsschulen in Norderstedt grundsätzlich positiv gegenüber steht und bittet die Verwaltung, die Schulen bei der Erarbeitung von Konzepten zu unterstützen.