Sitzung: 24.11.2003 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:1
Vorlage: B03/0452.1
1.
Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A = 250 v.H.
Grundsteuer B = 260 v.H.
Gewerbesteuer = 400 v.H.
2.
Finanzbudgets
a) Verwaltungshaushalt
Die Ansätze des
Finanzbudgets Verwaltungshaushalt werden entsprechend dem Haushaltsentwurf vom
28.10.2003 sowie der beigefügten Änderungsliste mit folgenden Änderungen
beschlossen:
b) Vermögenshaushalt
Die Ansätze des
Finanzbudgets Vermögenshaushalt werden entsprechend dem Haushaltsentwurf vom
28.10.2003 sowie der beigefügten Änderungsliste mit folgenden Änderungen
beschlossen:
3.
Fachbereichsbudgets
a)
Verwaltungshaushalt
Die Ansätze des
Verwaltungshaushaltes werden entsprechend dem Haushaltsentwurf vom 28.10.2003
sowie der beigefügten Änderungsliste mit folgenden Änderungen beschlossen:
b) Vermögenshaushalt
Die Ansätze des Vermögenshaushaltes
werden entsprechend dem Haushaltsentwurf vom 28.10.2003 sowie der beigefügten
Änderungsliste mit folgenden Änderungen beschlossen:
c) Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2006 - 2008
wird entsprechend dem Entwurf vom 28.10.2003 sowie der beigefügten
Änderungsliste mit folgenden Änderungen beschlossen.
4. Haushaltssatzung
Für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 wird die als
Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung (unter Berücksichtigung der zu Ziff. 1 bis
3 beschlossenen Änderungen) beschlossen.
Es
ergibt sich eine Diskussion im Ausschuss. Frau Hahn bittet um eine Aufstellung
über das Gewerbesteueraufkommen 2004/2005 bei einem Hebesatz von 330 v. H..
Herr Schlichtkrull bittet zusätzlich um eine Aufstellung der sich dann
ergebenden Umlagen. (s. Anlage 1).
Herr
Lange stellt den Antrag im Vermögenshaushalt zur Haushaltsstelle 6331.95010 im
Jahr 2004 50.000 € Planungskosten, sowie
zur Haushaltsstelle 6331.95020 für die Jahre 2006 und 2007 jeweils
1.000.000 € und im Jahr 2008 500.000 €
Baukosten zu streichen.
Abstimmungsergebnis
zum Änderungsantrag:
Mit
4 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: