Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Herr Lange trägt vor, dass gem. § 27 Geschäftsordnung der Ältestenrat nicht zuständig ist.

Der Bürgermeister ergänzt die Verwaltungsvorlage dahingehend, dass die Pauschale in Höhe von 15 € mtl. rückwirkend ab 1.4.2003 an die Gemeinde- und Ortswehrführer, deren Stellvertreter sowie den Leiter der Jugendfeuerwehr (11 Personen) gezahlt werden soll. Es ergibt sich ein Betrag von ca. 2.000 €/Jahr.

Das Schreiben der Ortswehrführer wegen der Entschädigungsverordnung an die Stadtpräsidentin wird dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Paustenbach stellt den Antrag, dass keine gesonderte Entschädigung gezahlt werden sollte, sondern dass die Entschädigungsverordnung rückwirkend geändert werden soll (100 % Entschädigung).

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:

 

Bei 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinde- und die Ortswehrführer deren Stellvertreter sowie der Leiter der Jugendfeuerwehr erhalten rückwirkend ab dem 01.04.2003 eine monatliche zusätzliche Aufwandspauschale von 15 €, insbesondere für Kosten von Telefongesprächen mit dem privateigenen Handy.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen