Sitzung: 08.12.2003 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Herr
Lange trägt vor, dass gem. § 27 Geschäftsordnung der Ältestenrat nicht zuständig
ist.
Der
Bürgermeister ergänzt die Verwaltungsvorlage dahingehend, dass die Pauschale in
Höhe von 15 € mtl. rückwirkend ab 1.4.2003 an die Gemeinde- und Ortswehrführer,
deren Stellvertreter sowie den Leiter der Jugendfeuerwehr (11 Personen) gezahlt
werden soll. Es ergibt sich ein Betrag von ca. 2.000 €/Jahr.
Das
Schreiben der Ortswehrführer wegen der Entschädigungsverordnung an die
Stadtpräsidentin wird dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Herr
Paustenbach stellt den Antrag, dass keine gesonderte Entschädigung gezahlt
werden sollte, sondern dass die Entschädigungsverordnung rückwirkend geändert
werden soll (100 % Entschädigung).
Abstimmungsergebnis
zum Änderungsantrag:
Bei
4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinde- und die Ortswehrführer deren Stellvertreter sowie der Leiter der
Jugendfeuerwehr erhalten rückwirkend ab dem 01.04.2003 eine monatliche
zusätzliche Aufwandspauschale von 15 €, insbesondere für Kosten von
Telefongesprächen mit dem privateigenen Handy.
Abstimmungsergebnis:
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen