Sitzung: 16.12.2003 Stadtvertretung
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0455
Frau
Reinders stellt für die GaLiN-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
“1.
Die Stadtvertretung stellt fest, dass mit der Auflösung “LDZ
Immobiliengesellschaft Norderstedt Niendorfer Str. GbR” die Grundlage für eine
Änderung des Flächennutzungsplanes und des B-Planes 245 entfallen ist.
2.
Sämtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zur Aufstellung
eines Bebaungsplanes werden eingestellt.
3.
Der Bürgermeister wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartales 2004 ein
Konzept vorzulegen, wie die Übernahme der Flächen von der EGNO in den
städtischen Besitz erfolgen kann.”
Der
Antrag wird mit 3 gegen 37 Stimmen abgelehnt.
Die
Stadtvertretung fasst folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Zu dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird
die 40. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 40. Änderung, Gebiet:
Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen
Fuhlsbüttel, umfasst den Bereich westlich des Gewerbegebietes Nettelkrögen.
Planungsziele
sind:
-
Sicherung
von gewerblichen Bauflächen für logistikorientierte Unternehmen.
-
Sicherung
erhaltenswerter Grünstrukturen und Landschaftsteile einschl. integraler
Infrastruktureinrichtungen.
-
Sicherung
einer Waldfläche.
-
Sicherung
einer Wasserfläche.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der
Beschluss wurde mit 37 gegen 3 Stimmen gefasst.