Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Reinders stellt für die GaLiN-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

“1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass mit der Auflösung “LDZ Immobiliengesellschaft Norderstedt Niendorfer Str. GbR” die Grundlage für eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des B-Planes 245 entfallen ist.

 

2. Sämtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zur Aufstellung eines Bebaungsplanes werden eingestellt.

 

3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartales 2004 ein Konzept vorzulegen, wie die Übernahme der Flächen von der EGNO in den städtischen Besitz erfolgen kann.”

 

Der Antrag wird mit 3 gegen 37 Stimmen abgelehnt.

 

Die Stadtvertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:
Zu dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird die 40. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 40. Änderung, Gebiet: Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel, umfasst den Bereich westlich des Gewerbegebietes Nettelkrögen.

 

Planungsziele sind:

 

-          Sicherung von gewerblichen Bauflächen für logistikorientierte Unternehmen.

 

-          Sicherung erhaltenswerter Grünstrukturen und Landschaftsteile einschl. integraler Infrastruktureinrichtungen.

 

-          Sicherung einer Waldfläche.

 

-          Sicherung einer Wasserfläche.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Beschluss wurde mit 37 gegen 3 Stimmen gefasst.