Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau von Eschwege gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:

 

Frau Adomat erscheint um 18.40 Uhr zur Sitzung, für Sie nimmt Herr Grzymbowski nicht mehr als Mitglied an der Sitzung teil.

 

Auf die Anfrage von Frau Reinders vom 05.06.2003 (Punkt 13.9) bezüglich einer Ausgleichsflächenübersicht wurde in derselben Sitzung und in der am 21.08.2003 (Top 17.3) bereits eine Zwischennachricht gegeben.

 

Nachdem die technischen Probleme der Erstellung einer beschrifteten Übersichtskarte der Ausgleichsflächen mittels der Geographischen Datenverarbeitung (GDV) gelöst wurden, kann der derzeitige Stand jetzt vorgestellt werden.

Die Karte wird laufend fortgeschrieben. Sie ist in jedem Maßstab an einer Workstation einsehbar und für einen Ausdruck vorzugsweise im Maßstab 1:12 500, 1:10 000 und 1:5 000 eingerichtet. Sie kann in Farbe, aber auch im Schwarz-Weiß-Modus ausgeplottet werden.

Auf eine Datenbankanbindung – wie beim Baumkataster – musste zu Gunsten der Beschriftbarkeit leider verzichtet werden. Die Hintergrundinformationen werden daher in einer gesonderten Excel-Tabelle verwaltet.

 

Erfasst sind nur gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) (Nr. 13.1 Planzeichenverordnung) festgesetzte Flächen (sog. T-Linien-Flächen: Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft).

Unterschieden wird die Bezeichnung nach Eingriffsvorhaben: Waldumwandlung (nur Nummer/Bezeichnung), Bebauungsplan (B), Bauantrag (BA), Kiesabbau-Genehmigungs-verfahren (K) oder Planfeststellungsverfahren (P).

Für die Waldumwandlungen existiert eine detaillierte Sondertabelle. Ausgleichsflächen von Bauanträgen sind nur in Einzelfällen mit planerischer Relevanz dargestellt (z. B. im Außenbereich bei besonderer Größe der Ausgleichsfläche), innerhalb von Bebauungsplänen nur bei Bilanzierungsanrechnung von 100%. Außerhalb der Stadtgrenze befindliche Ausgleichsflächen werden nicht dargestellt (Waldersatz und auf Grund Kiesabbau). Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen von Kiesabbauvorhaben sind definitionsgemäß nicht Bestandteil dieser Karte. Die großflächigen Renaturierungsbereiche (RN) – wie das Glasmoor – wurden in der Tabelle gesondert aufgelistet, damit die Flächengröße nicht die Gesamtsumme dominiert.

Zur besseren Orientierung sind die dazugehörigen Bebauungspläne (Eingriffsbebauungspläne) mit ihrer Geltungsbereichsgrenze dargestellt soweit auf sie Bezug genommen wurde. Es wird zwischen realisierten (umgesetzt) und nur reservierten (nicht umgesetzt), aber bereits verfahrensmäßig gesicherten Ausgleichsflächen unterschieden.

 

 

Im Anschluss beantwortet sie die Fragen des Ausschusses.