Sitzung: 04.12.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0499
Frau
von Eschwege gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:
Frau
Adomat erscheint um 18.40 Uhr zur Sitzung, für Sie nimmt Herr Grzymbowski nicht
mehr als Mitglied an der Sitzung teil.
Auf
die Anfrage von Frau Reinders vom 05.06.2003 (Punkt 13.9) bezüglich einer
Ausgleichsflächenübersicht wurde in derselben Sitzung und in der am 21.08.2003
(Top 17.3) bereits eine Zwischennachricht gegeben.
Nachdem
die technischen Probleme der Erstellung einer beschrifteten Übersichtskarte der
Ausgleichsflächen mittels der Geographischen Datenverarbeitung (GDV) gelöst
wurden, kann der derzeitige Stand jetzt vorgestellt werden.
Die
Karte wird laufend fortgeschrieben. Sie ist in jedem Maßstab an einer
Workstation einsehbar und für einen Ausdruck vorzugsweise im Maßstab 1:12 500,
1:10 000 und 1:5 000 eingerichtet. Sie kann in Farbe, aber auch im
Schwarz-Weiß-Modus ausgeplottet werden.
Auf
eine Datenbankanbindung – wie beim Baumkataster – musste zu Gunsten der
Beschriftbarkeit leider verzichtet werden. Die Hintergrundinformationen werden
daher in einer gesonderten Excel-Tabelle verwaltet.
Erfasst
sind nur gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 6
Baugesetzbuch (BauGB) (Nr. 13.1 Planzeichenverordnung) festgesetzte Flächen
(sog. T-Linien-Flächen: Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft).
Unterschieden
wird die Bezeichnung nach Eingriffsvorhaben: Waldumwandlung (nur
Nummer/Bezeichnung), Bebauungsplan (B), Bauantrag (BA), Kiesabbau-Genehmigungs-verfahren
(K) oder Planfeststellungsverfahren (P).
Für
die Waldumwandlungen existiert eine detaillierte Sondertabelle.
Ausgleichsflächen von Bauanträgen sind nur in Einzelfällen mit planerischer
Relevanz dargestellt (z. B. im Außenbereich bei besonderer Größe der
Ausgleichsfläche), innerhalb von Bebauungsplänen nur bei
Bilanzierungsanrechnung von 100%. Außerhalb der Stadtgrenze befindliche
Ausgleichsflächen werden nicht dargestellt (Waldersatz und auf Grund
Kiesabbau). Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen von Kiesabbauvorhaben
sind definitionsgemäß nicht Bestandteil dieser Karte. Die großflächigen
Renaturierungsbereiche (RN) – wie das Glasmoor – wurden in der Tabelle
gesondert aufgelistet, damit die Flächengröße nicht die Gesamtsumme dominiert.
Zur
besseren Orientierung sind die dazugehörigen Bebauungspläne (Eingriffsbebauungspläne)
mit ihrer Geltungsbereichsgrenze dargestellt soweit auf sie Bezug genommen
wurde. Es wird zwischen realisierten (umgesetzt) und nur reservierten (nicht
umgesetzt), aber bereits verfahrensmäßig gesicherten Ausgleichsflächen
unterschieden.
Im
Anschluss beantwortet sie die Fragen des Ausschusses.