Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Herr Deutenbach erläutert die Vorlage.

 

a)       Entscheidung über die Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/ Privatpersonen und Unternehmen werden

teilweise berücksichtigt

Punkt 1                                                                                                vom 19.09.2003

Verkehrsbetriebe Hamburg – Holstein

Punkt 2                                                                                                vom 29.09.2003

Rechtsanwalt Jürgen Rodde für Frau Karen Wanka                   vom 19.09.2003

und Frau Wanka                                                                    vom  18.12.2003

Punkt 3                                                                                                vom 17.11.2003
Fa. HBB – Herrn Ortner                                                         und 15.12.2003

 

berücksichtigt

Punkt 4                                                                                                vom 29.09.2003

Sigrid Rose

 

Punkt 5
Wolfgang und Volker Sedlatschek                                     vom 15.12.2003

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B03/0453 Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)       Entwurfs und Auslegungsbeschluss

Der aufgrund der Berücksichtigung von Anregungen geänderte Entwurf wird gebilligt. Die Begründung wird in der Fassung  (Stand: 18.12.2003) gebilligt.

Die Verwaltung wird gebeten den geänderten Entwurf des B-Planes erneut öffentlich auszulegen. Die Einwender sind über die erneute Auslegung des Entwurfs zu unterrichten. Ihnen ist gleichzeitig die Begründung über die Behandlung ihrer Anregungen zu Kenntnis zu geben mit dem Hinweis, dass dies vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung der Stadtvertretung erfolgt-.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen