Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 20.11.2003 bittet Frau Adomat die Verwaltung um eine Stellungnahme ob die Schäden in der Harckesheyde, im Bereich der Aufpflasterungen und der Bürgersteige, innerhalb der Gewährleistungsfristen beim Straßenbauer moniert werden.

 

Außerdem bittet Frau Adomat grundsätzlich um einen Sachstandsbericht ob Reklamationen in der Vergangenheit innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt sind.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 04.12.2003 hat Frau Adomat an ihre Anfrage bzw. an die ausstehende Begehung der Straße Harckesheyde erinnert.

 

Stellungnahme:

 

Der Ablauf der Gewährleistungsfrist nach dem Ausbau der Straße Harckesheyde war bereits im Jahr 2000.

 

Bevor die Gewährleistungsbürgschaft seinerzeit an die bauausführende Firma ausgehändigt wurde, fand eine letzte Begehung statt. Die bei dieser Ortsbegehung festgestellten Mängel wurden durch die bauausführende Firma ordnungsgemäß beseitigt.

 

An den Versackungen oder Beschädigungen, die jetzt aufgetreten sind, ist die bauausführende Firma nicht schuld, sondern diese Schäden wurden durch Dritte (Leitungsträger) verursacht.

 

Diese Schäden sind im Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung bekannt und wurden den Leitungsträgern auch bereits aufgezeigt, bzw. mitgeteilt. Die Schäden werden im Zuge der Gewährleistung dieser Firmen dann auch beseitigt.