Sitzung: 18.12.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0526
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am
20.11.2003 bittet Frau Adomat die Verwaltung um eine Stellungnahme ob die
Schäden in der Harckesheyde, im Bereich der Aufpflasterungen und der Bürgersteige,
innerhalb der Gewährleistungsfristen beim Straßenbauer moniert werden.
Außerdem
bittet Frau Adomat grundsätzlich um einen Sachstandsbericht ob Reklamationen in
der Vergangenheit innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt sind.
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am
04.12.2003 hat Frau Adomat an ihre Anfrage bzw. an die ausstehende Begehung der
Straße Harckesheyde erinnert.
Stellungnahme:
Der
Ablauf der Gewährleistungsfrist nach dem Ausbau der Straße Harckesheyde war
bereits im Jahr 2000.
Bevor
die Gewährleistungsbürgschaft seinerzeit an die bauausführende Firma
ausgehändigt wurde, fand eine letzte Begehung statt. Die bei dieser
Ortsbegehung festgestellten Mängel wurden durch die bauausführende Firma
ordnungsgemäß beseitigt.
An
den Versackungen oder Beschädigungen, die jetzt aufgetreten sind, ist die
bauausführende Firma nicht schuld, sondern diese Schäden wurden durch Dritte
(Leitungsträger) verursacht.
Diese
Schäden sind im Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung bekannt und wurden
den Leitungsträgern auch bereits aufgezeigt, bzw. mitgeteilt. Die Schäden
werden im Zuge der Gewährleistung dieser Firmen dann auch beseitigt.