Sitzung: 18.12.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0522
Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.
Die Stadt Norderstedt erarbeitet derzeit eine Lärmminderungsplanung auf
Grundlage der Bestimmungen des § 47a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Diese Planung soll als ein Fachbeitrag (neben Landschaftsplan und
Verkehrsentwicklungsplan) bei der aktuell anstehenden Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes zu einer Abstimmung und Optimierung der verschiedenen
Planungsziele führen.
Durch die Umgebungslärmrichtlinie der EG (2002/49/EG), die bis Juni
2004 in deutsches Recht umzusetzen ist, verändern sich einige inhaltliche
Anforderungen an die Lärmminderungsplanung. Deshalb soll die Ausgestaltung der
Lärmminderungsplanung auf Ebene des Aktionsplanes (das ist die noch zu
bearbeitende Leistungsphase 3) bereits jetzt an die Anforderungen des
Europarechts angepasst werden, um nicht innerhalb weniger Jahre die Lärmminderungsplanung
wesentlich und kostspielig überarbeiten zu müssen.
Diese Umsetzung wird derzeit vorbereitet. Neben konzeptionellen
Arbeiten zählen dazu im Interesse der Stadt Norderstedt unter anderem
vielfältige und intensive Bestrebungen, Fördergelder für dieses beispielhafte
Vorhaben einzuwerben. In diesem Zusammenhang ist die Lärmminderungsplanung auch
als Modellprojekt für die Metropolregion Hamburg angemeldet worden. Ende
November 2003 erfolgte die offizielle Anerkennung durch die Jury. Abstimmungsgespräche
über Fördermöglichkeiten durch den Förderfonds Nord sind für Anfang des Jahres
2004 avisiert.