Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht.

Die Stadt Norderstedt erarbeitet derzeit eine Lärmminderungsplanung auf Grundlage der Be­stim­mungen des § 47a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese Planung soll als ein Fachbeitrag (neben Landschaftsplan und Verkehrsentwicklungsplan) bei der aktuell anstehen­den Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu einer Abstimmung und Optimierung der verschiedenen Planungsziele führen.

Durch die Umgebungs­lärmrichtlinie der EG (2002/49/EG), die bis Juni 2004 in deutsches Recht umzusetzen ist, verändern sich einige inhaltliche Anforderungen an die Lärmminde­rungsplanung. Deshalb soll die Ausgestaltung der Lärmminderungsplanung auf Ebene des Aktionsplanes (das ist die noch zu bearbeitende Leistungsphase 3) bereits jetzt an die Anfor­derungen des Europarechts angepasst werden, um nicht innerhalb weniger Jahre die Lärm­minderungsplanung wesentlich und kostspielig überarbeiten zu müssen.

Diese Umsetzung wird derzeit vorbereitet. Neben konzeptionellen Arbeiten zählen dazu im Interesse der Stadt Norderstedt unter anderem vielfältige und intensive Bestrebun­gen, Förder­gelder für dieses beispielhafte Vorhaben einzuwerben. In diesem Zusammenhang ist die Lärmminderungsplanung auch als Modellprojekt für die Metropolregion Hamburg angemel­det worden. Ende November 2003 erfolgte die offizielle Anerkennung durch die Jury. Ab­stimmungsgespräche über Fördermöglichkeiten durch den Förderfonds Nord sind für Anfang des Jahres 2004 avisiert.