Sitzung: 18.12.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0523
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 10 den folgenden Bericht.
Herr
Karasch fragt, ob der Fluglärm abgestellt werden kann. Folgende Antwort ist ihm
mit Post vom 10.12.03 zugegangen.
Der
Fluglärm kann leider nicht abgestellt werden. Die Fluggesellschaften
entscheiden selbst, welche Flughäfen sie anfliegen. Die Flughäfen haben eine
gesetzlich verankerte Betriebspflicht. Die Anflugrichtung wird von der
Deutschen Flugsicherung GmbH festgelegt, die Anflugverfahren vom
Luftfahrtbundesamt auf Basis der Verfahrensrichtlinien der internationalen
Zivilluftfahrtorganisation der UNO (ICAO)in Abstimmung mit der
Bahnbenutzungsregelung der freien und Hansestadt Hamburg. Die Stadt Norderstedt
hat keine eigenen Einflussmöglichkeiten auf die Zahl der Flugbewegungen und
deren Lenkung.
Für
Lärmbeschwerden ist der Fluglärmschutzbeauftragte der Hamburger Behörde für
Umwelt und Gesundheit zuständig, dessen statistische Auswertungen über die
Lärmverteilung und -intensität Grundlage für entsprechende Diskussionen in der
Fluglärmschutzkommission sind. Es ist wichtig, dass die Informationen dort an
einer Stelle gesammelt werden, um einen Überblick über das Problem zu haben und
wirksame Gegenstrategien entwickeln zu können.
Beschwerden
über den Fluglärm können an den Fluglärmschutzbeauftragten unter folgender Nummer
gerichtet werden: Telefonnummer: 040-50752347, E-mail:
fluglaermschutz.ub@hamburg.de.