Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

Herr Seevaldt gibt für das Amt 10 den folgenden Bericht.

 

Herr Karasch fragt, ob der Fluglärm abgestellt werden kann. Folgende Antwort ist ihm mit Post vom 10.12.03 zugegangen.

 

Der Fluglärm kann leider nicht abgestellt werden. Die Fluggesellschaften entscheiden selbst, welche Flughäfen sie anfliegen. Die Flughäfen haben eine gesetzlich verankerte Betriebspflicht. Die Anflugrichtung wird von der Deutschen Flugsicherung GmbH festgelegt, die Anflugverfahren vom Luftfahrtbundesamt auf Basis der Verfahrensrichtlinien der internationalen Zivilluftfahrtorganisation der UNO (ICAO)in Abstimmung mit der Bahnbenutzungsregelung der freien und Hansestadt Hamburg. Die Stadt Norderstedt hat keine eigenen Einflussmöglichkeiten auf die Zahl der Flugbewegungen und deren Lenkung.

Für Lärmbeschwerden ist der Fluglärmschutzbeauftragte der Hamburger Behörde für Umwelt und Gesundheit zuständig, dessen statistische Auswertungen über die Lärmverteilung und -intensität Grundlage für entsprechende Diskussionen in der Fluglärmschutzkommission sind. Es ist wichtig, dass die Informationen dort an einer Stelle gesammelt werden, um einen Überblick über das Problem zu haben und wirksame Gegenstrategien entwickeln zu können.

Beschwerden über den Fluglärm können an den Fluglärmschutzbeauftragten unter folgender Nummer gerichtet werden: Telefonnummer: 040-50752347, E-mail: fluglaermschutz.ub@hamburg.de.