Beschluss: noch nicht festgelegt

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Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht

 

Das AGENDA-Büro hat am 17.12.2003 gemeinsam mit dem “Psychosozialen Arbeitskreis” einen Beratungsstellenleitfaden für alle Beratungseinrichtungen und Hilfesuchenden in Norderstedt heraus gegeben. Damit wird der bereits seit langem vergriffene und stark überarbeitungsbedürftige “Psychosoziale Beratungsstellenführer” abgelöst, der zu Zeiten des Gesunde-Städte-Projektes entwickelt wurde. Bedarf und Nachfrage nach dem Beratungsstellenleitfaden sind groß. Bereits in den ersten zwei Wochen sind rund 1.000 Beratungsstellenführer in Norderstedt an Interessierte verteilt worden. In den nächsten Tagen werden noch einige städtische Einrichtungen Exemplare für Ihre Arbeit mit ratsuchenden Menschen erhalten; damit sollte die Erstausstattung aller relevanten Beratungsstellen im Stadtgebiet abgeschlossen sein.

Insgesamt haben sich 102 verschiedene Beratungseinrichtungen und -stellen in den neuen Leitfaden eintragen lassen. Bei der Erstellung des Beratungsstellenleitfadens wurden in Zusammenarbeit mit dem in Norderstedt installierten “Psychosozialen Arbeitskreises” folgende Ziele für die Veröffentlichung festgelegt. Der Leitfaden bietet:

ü       Hilfestellung bei der täglichen Arbeit der Beratungseinrichtungen,

ü       Unterstützung und Hilfe für rauschende Bürgerinnen und Bürger,

ü       konkrete Angebote an die Bevölkerung für eine (ehrenamtliche) Mitarbeit,

ü       eine Vernetzung der in Norderstedt zu den unterschiedlichsten Themenfeldern tätigen Beratungseinrichtungen, -stellen, Arbeitskreise, Selbsthilfegruppen etc.,

ü       die Vermittlung kompetenter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Er ist untergliedert in zwölf Rubriken, z.B.

§         Beratung für alkohol-, drogen- und medikamentenabhängige  Menschen,

§         Beratung für Frauen, Familien, Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, ausländische Menschen und Flüchtlinge,

§         Beratung und Hilfe für Wohnungslose oder durch Wohnungsverlust bedrohte Menschen,

§         AGENDA 21,

§         Umwelt-, Verbraucher- und Ernährungsberatung.

Alle Organisationen haben ihr Hilfsangebot selbst umfassend beschrieben, damit schnell die richtigen Ansprechpartner/-innen für spezielle Probleme gefunden werden können. Im Anhang befindet sich ein alphabetisches Gesamtinhaltsverzeichnis.

Der Beratungsstellenführer wird kostenfrei abgegeben und ist u.a. im Rathaus beim Amt für Soziales, der Wohngeldstelle, dem AGENDA-Büro, in den Büchereien und bei vielen der eingetragenen Beratungsstellen erhältlich.

Die Erstellung dieses Beratungsstellenleitfadens entspricht den Nachhaltigkeitsanforderungen der AGENDA 21, denn er ist gleichermaßen

ü       umweltverträglich, weil die Herstellung auf Recyclingpapier aus 100 % Altpapier erfolgt ist, die Verteilung zielgruppenorientiert vorgenommen wird und sich die Umweltverträglichkeit auch thematisch in vielen Bereichen des Leitfadens spiegelt (z.B. im Bezugsfeld “Gesundheit”);

ü       sozial gerecht, weil durch die Bekanntmachung des Angebotes gerade der nichtstaatlichen Organisationen und gemeinnützigen Einrichtungen ein Stück mehr Transparenz geschaffen werden kann. Durch die kostenfreie Abgabe des Leitfadens kann die Hemmschwelle niedrig gehalten werden, die Beratungsangebote zu finden und anzunehmen. Zudem ist es natürlich auch sozial gerecht, wenn gerade die sozial Schwächeren in der Gesellschaft auf Hilfeangebote aufmerksam werden, die inhaltlich und finanziell zu seiner Situation passen;

ü       wirtschaftlich, weil eine gesundheitliche Vorbeugung in der Regel günstiger ist, als die vorhandenen Schäden zu heilen. Über dieses hinaus kann der Such- und Vermittlungsaufwand sowohl zeitlich als auch finanziell gesenkt werden.

Realisiert werden konnte dieses Projekt nicht zuletzt durch eine finanzielle Förderung des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 1.250 € aus Mitteln der AGENDA-Förderrichtlinie.

Zur Abrundung des Informationsangebotes wird derzeit durch die EDV-Abteilung geprüft, ob eine Datenbank-Version für die Veröffentlichung im Internet auf den Seiten der Stadt Norderstedt erstellt werden kann. Das hätte den entscheidenden Vorteil, dass bei einem Nachdruck (Aktualisierung), der Druckerei gleich eine fertige Druckvorlage geliefert werden könnte. Weiterhin lässt sich der Beratungsstellenführer in der Datenbank-Version für die Nutzerinnen und Nutzer stets aktuell vorhalten. Der Aufwand für Korrekturen verringert sich erheblich.