Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Gattermann berichtet, dass die Verwaltung aufgrund der Entwicklung der Haushaltsmittel im letzten Jahr Maßnahmen ergriffen hat, um mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen:

Die mitgliederbezogenen Zuschüsse werden nach der Haushaltsgenehmigung zunächst nur zu 80 % ausgezahlt. Über die Auszahlung der restlichen 20 % wird im Oktober je nach Haushaltsstand entschieden.

 

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht unter Teil I, Punkt 5.2 und Teil II, Punkt 1 des Sportförderplans aufgeführt sind, werden keine Zuschüsse gewährt.

 

Für Auslandsfahrten ist nur dann eine Förderung möglich, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die durch einen Qualifikationswettkampf erreicht wurde.

 

Dieses Vorgehen der Verwaltung ist möglich, da alle Bezuschussungsmöglichkeiten aus dem Sportförderplan "Kann-Bestimmungen" sind.