Sitzung: 18.02.2004 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Gattermann berichtet, dass die Verwaltung aufgrund der Entwicklung der
Haushaltsmittel im letzten Jahr Maßnahmen ergriffen hat, um mit den zur
Verfügung stehenden Mitteln auszukommen:
Die
mitgliederbezogenen Zuschüsse werden nach der Haushaltsgenehmigung zunächst nur
zu 80 % ausgezahlt. Über die Auszahlung der restlichen 20 % wird im Oktober je
nach Haushaltsstand entschieden.
Für
die Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht unter Teil I, Punkt 5.2 und Teil
II, Punkt 1 des Sportförderplans aufgeführt sind, werden keine Zuschüsse
gewährt.
Für
Auslandsfahrten ist nur dann eine Förderung möglich, wenn es sich um eine
Veranstaltung handelt, die durch einen Qualifikationswettkampf erreicht wurde.
Dieses
Vorgehen der Verwaltung ist möglich, da alle Bezuschussungsmöglichkeiten aus
dem Sportförderplan "Kann-Bestimmungen" sind.