Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

wird bei mehreren nichtstädtischen Kita-Trägern beobachtet, dass kaum noch Beiratssitzungen einberufen werden und dann noch häufig versäumt wird, die Vertreter/innen der Stadt Norderstedt einzuladen. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf Ausführungen des Landesrechnungshofes.

 

Herr Struckmann erläutert die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung an den Beiräten (s. Anlage 2). Auch mit Finanzierungsvertrag ist ein Beirat nicht seiner Aufgaben entbunden.

Die Verwaltung wird die Träger mit einem erneuten Anschreiben daran erinnern und sie bitten,

·         Einladungen (auch ohne Anlagen) auch an die Stellvertreter/innen der ordentlichen Beiratsmitglieder zu senden (um eine Vertretungssituation besser handhaben zu können);

·         Einladungen nachrichtlich auch an die Verwaltung zu senden (die Vertreter der Abteilung Kinderbetreuung und Jugendarbeit könnten, wenn einzelne Tagesordnungspunkte es erforderlich machen, an den Sitzungen bei Bedarf teilnehmen)

·         Protokolle der Sitzungen des Beirates auf jeden Fall der Verwaltung zugänglich zu machen