Sitzung: 18.02.2004 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Struckmann erläutert die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung an den
Beiräten (s. Anlage 2). Auch mit Finanzierungsvertrag ist ein Beirat
nicht seiner Aufgaben entbunden.
Die Verwaltung
wird die Träger mit einem erneuten Anschreiben daran erinnern und sie bitten,
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Einladungen
(auch ohne Anlagen) auch an die Stellvertreter/innen der ordentlichen
Beiratsmitglieder zu senden (um eine Vertretungssituation besser handhaben zu
können);
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Einladungen
nachrichtlich auch an die Verwaltung zu senden (die Vertreter der Abteilung
Kinderbetreuung und Jugendarbeit könnten, wenn einzelne Tagesordnungspunkte es
erforderlich machen, an den Sitzungen bei Bedarf teilnehmen)
·
Protokolle
der Sitzungen des Beirates auf jeden Fall der Verwaltung zugänglich zu machen