Beschluss: noch nicht festgelegt

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Es sollen weiterhin 4 Erziehungsberatungsstellen im Kreisgebiet erhalten bleiben, davon 2 in Norderstedt, sowie die Beratungsstelle des Kinderschutzbundes.

Der Kreis hat die Gesamtfördermittel begrenzt, gegenüber den Vorjahren um rund 100.000    gekürzt und auf  950.000    festgelegt.

Nach mehreren Verhandlungsrunden zeichnet sich Einigung unter den Trägern ab, wie die Kürzungen verteilt werden sollen. Unter Beachtung sozialräumlicher Faktoren werden die Norderstedter Einrichtungen (für den Preis, dass beide erhalten bleiben), stufenweise verhältnismäßig mehr finanzielle Verluste hinnehmen müssen als die anderen.

Zukünftig sollen die Beratungskontakte (einschließlich Vor- und Nachbereitung, Prävention, Kooperation u.a.) mit einem Wert von 74,49    bezahlt werden.

Es liegt ein Vertragentwurf vor, dessen Auswertung weitgehendst dem Kreis und den Trägern überlassen werden sollte, da es sich um eine Vereinbarung nach dem SBG VIII  (gesetzliche Jugendhilfe) handelt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Stadt ihren bisherigen Förderbeitrag für den Bereich Lebensberatung (Erwachsene) weiterhin leisten will (Mittel sind im Haushalt eingeplant).

In der Vereinbarung wird es daher einen Passus geben, dass die Stadt 25 % (Sozialwerk) bzw. 12,5 % (Kirchenkreis) des Gesamtleistungsentgelts des Kreises übernehmen wird. Das entspricht den jetzt gültigen Anteilen. Der tatsächliche Zuschussbetrag wird etwas sinken, weil die Kreismittel gekürzt werden.

Der Vertrag wird dem Sozialausschuss zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

AUSZUG : 502