Sitzung: 26.02.2004 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Es
sollen weiterhin 4 Erziehungsberatungsstellen im Kreisgebiet erhalten bleiben,
davon 2 in Norderstedt, sowie die Beratungsstelle des Kinderschutzbundes.
Der
Kreis hat die Gesamtfördermittel begrenzt, gegenüber den Vorjahren um rund
100.000 € gekürzt und auf
950.000 € festgelegt.
Nach
mehreren Verhandlungsrunden zeichnet sich Einigung unter den Trägern ab, wie
die Kürzungen verteilt werden sollen. Unter Beachtung sozialräumlicher Faktoren
werden die Norderstedter Einrichtungen (für den Preis, dass beide erhalten
bleiben), stufenweise verhältnismäßig mehr finanzielle Verluste hinnehmen
müssen als die anderen.
Zukünftig
sollen die Beratungskontakte (einschließlich Vor- und Nachbereitung,
Prävention, Kooperation u.a.) mit einem Wert von 74,49 €
bezahlt werden.
Es
liegt ein Vertragentwurf vor, dessen Auswertung weitgehendst dem Kreis und den
Trägern überlassen werden sollte, da es sich um eine Vereinbarung nach dem SBG
VIII (gesetzliche Jugendhilfe) handelt.
Die
Verwaltung geht davon aus, dass die Stadt ihren bisherigen Förderbeitrag für
den Bereich Lebensberatung (Erwachsene) weiterhin leisten will (Mittel sind im
Haushalt eingeplant).
In
der Vereinbarung wird es daher einen Passus geben, dass die Stadt 25 %
(Sozialwerk) bzw. 12,5 % (Kirchenkreis) des Gesamtleistungsentgelts des Kreises
übernehmen wird. Das entspricht den jetzt gültigen Anteilen. Der tatsächliche
Zuschussbetrag wird etwas sinken, weil die Kreismittel gekürzt werden.
Der
Vertrag wird dem Sozialausschuss zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt
werden.
AUSZUG
: 502