Sitzung: 26.02.2004 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Mit
heute eingegangenem Bescheid hat der Kreis Segeberg der Beratungsstelle nach §
7 Landespflegegesetz für das Jahr 2004 einen Zuschuss in Höhe von
63.604,71 € bewilligt. Neben Landes- und Kreismitteln ist darin der
vereinbarte Stadtzuschuss von 8.729,80
€ enthalten.
AUSZUG
: 502