Sitzung: 01.03.2004 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Die
Anfrage von Frau Reinders wird wie folgt beantwortet:
1. Zunächst ist richtig zu
stellen, dass das Rechtsamt nicht aufgelöst, sondern die Rechtsabteilung
organisatorisch in das Hauptamt integriert wurde.
2. Rechtsberatungskosten:
Die Rechtsabteilung wurde in 2003 vom Dezernat III beauftragt, eine rechtliche
gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Hierfür sind Kosten in Höhe von 305,08
€ in Rechnung gestellt worden.
Inwieweit andere Ämter oder Abteilungen Rechtsberatungskosten haben entstehen
lassen, ist hier nicht bekannt.
3. Externe anwaltliche
Vertretung in Gerichtsverfahren im Jahre 2003:
Im November 2003 musste in einer Verwaltungsrechtssache ein Rechtsanwalt in
Schleswig wegen einer kurzfristigen Terminverlegung beauftragt werden. Hierfür
sind Kosten in Höhe von 173,42 € entstanden.
Alle anderen Gerichtsverfahren bei den Amtsgerichten, dem Verwaltungsgericht
und dem Oberverwaltungsgericht werden von den Mitarbeiterinnen der
Rechtsabteilung wahrgenommen – bis auf die Gerichtsverfahren, in denen
Anwaltszwang besteht. Ein solcher Anwaltszwang besteht im Zivilprozess
grundsätzlich vor dem Landgericht und allen Gerichten des höheren Rechtszuges,
ferner vor dem Bundes- und Landesarbeitsgericht (hier mit Ausnahmen für
Verbandsvertreter); vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundessozialgericht
besteht Vertretungszwang, wobei aber außer Rechtsanwälten bestimmte weitere
Personengruppen zugelassen sind.
In den Verfahren, wo Anwaltszwang besteht, werden die Schriftsätze mit der
Rechtsabteilung abgestimmt. Dies führt letztendlich auch dazu, dass zur
Aufklärung des Sachverhalts das persönliche Erscheinen der Parteien (bzw. eines
instruierten Vertreters der Rechtsabteilung) von diesen Gerichten angeordnet
wird.