Sitzung: 01.04.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0113
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht
Frage
1:
Wie
ist der Sachstand zur Erstellung des Umweltberichtes im Bebauungsplan Nr. 245 –
Norderstedt –?
Antwort
der Verwaltung:
Der
Umweltbericht, der die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie darstellt,
ist Teil der Begründung und wurde mit der Vorlage 03/0456 zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss erstmals dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Verkehr in seiner Sitzung am 20.11.2003, TOP 10, vorgelegt. Nach der
durchgeführten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2
BauGB wurde der Umweltbericht als Teil der Begründung geringfügig redaktionell
überarbeitet. Eine erneute Offenlage ist damit nicht begründet.
Frage
2:
Ist
der UVP-Bericht der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden – durch Auslegung?
Antwort
der Verwaltung:
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 245 – Norderstedt –
einschließlich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte vom
08.12.2003 bis 08.01.2004. Der Umweltbericht als Teil der Begründung des
Bebauungsplanes stellt das komprimierte Ergebnis der durchgeführten
Umweltverträglichkeitsprüfung dar. Die gesetzlich vorgeschriebene
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVS) muss als solche nicht öffentlich ausgelegt
werden. Dies wurde ausdrücklich nach Rücksprache mit dem Innenministerium
bestätigt.
Frage
3:
Ist
in Norderstedt eine Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern und der Umweltverträglichkeit erfolgt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort
der Verwaltung:
Der
Satzungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr ist für
den 01.04.2004 vorgesehen; in der Stadtvertretung für den 27.04.2004. Die
abschließende Fassung des Umweltberichtes wird Teil der Begründung sein,
einschließlich einer Behandlung der Wechselwirkungen sowie einer allgemein
verständlichen Zusammenfassung.