Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Jennrich von PPL, Frau Jacob von Hess + Jacob, Herr Hermanns von TGP, Herr Dähn von Waack, Herr Uhrig von Metroplan, Herr Möhl von SHP, Herr Hoffmann von BBI, Herr Bertermann und Herr Fiedler von der EGNO anwesend.

 

Herr Röll, Herr Möhl und Frau Jacob beantworten die Fragen des Ausschusses

 

Herr Roeske stellt den folgenden Antrag:

Die SPD-Fraktion beantragt, die westliche Erschließungsstraße von der Ohechaussee zum LDC so zu planen, dass die acht Eichen an der Ohechaussee/Speckenbarg nicht gefällt werden müssen. Dies kann erreicht werden, wenn die Aufweitung der Ohechaussee statt nach Süden über das nördliche Grundstück erfolgt, das der Flughafengesellschaft gehört. Die nötigen Verhandlungen erscheinen uns erfolgversprechend zu sein.

 

Herr Lange ändert den Antrag nach Diskussion dahin gehend, dass vor der Realisierung der Verkehrsplanung durch die Verwaltung zu prüfen ist, ob eine nördliche Verschiebung der Verkehrsfläche möglich ist, und dadurch die acht Eichen erhalten werden können

 

Frau Reinders stellt den Antrag: Eingriffe (Bearbeitungen, Aufschüttungen etc.) in die Vorhaben in Anspruch genommenen § 15a-Flächen dürfen erst erfolgen, wenn konkrete Investitionsvorhaben im Sinne des B-Planes als Sondergebiet "Luftfrachtzentrum" vorliegen.

Abstimmungsergebnis hierzu: 1 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, damit abgelehnt.

 

Frau Reinders stell den Antrag: Die Erschließungen des Bebauungsgebietes erfolgen baufeldweise nur in dem Maße, wie auch (Vor)Verträge mit Investoren geschlossen worden sind.

Abstimmungsergebnis hierzu: 1 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, damit abgelehnt.

 

Herr Schiller fragt bezugnehmend auf die Stellungnahme des Wasserverbandes Mühlenau, mit welche Kostengröße die Stadt bei der Herstellung der wasserwirtschaftlichen Anlagen rechnen muss.

 

Beschluss:

a)       Entscheidung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 4) werden

berücksichtigt

1, 2, 5, 7, 9.2, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 10.2, 10.3, 10.4, 17, 17.1, 17.2, 17.3, 17.4, 18, 19, 22.1, 22.2, 25, 26.1, 26.2, 26.3, 26.4

teilweise berücksichtigt

12

nicht berücksichtigt

9.1, 9.3, 9.5, 9.10, 16, 22, 27

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme und Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 5) werden

berücksichtigt

 

1.3, 5.8, 5.13, 5.14, 5.15, 6.11,

 

teilweise berücksichtigt

 

2.1, 3.1, 4.1, 5.5, 5.6, 5.7,

 

nicht berücksichtigt

 

1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.11, 5.12, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 7, 8.1, 9.1, 9.2, 9.3,

 

b)       Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste “Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB” (Anlage 5) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


c)       Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt –, Gebiet: “Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel”, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der zuletzt geänderten Fassung vom 12.03.2004, als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand: 12.03.2004) gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Darüber hinaus wird über den Ergänzungsantrag von Herrn Lange abgestimmt:

Vor der Realisierung der Verkehrsplanung durch die Verwaltung zu prüfen ist, ob eine nördliche Verschiebung der Verkehrsfläche möglich ist, und dadurch die acht Eichen erhalten werden können

 

Abstimmungsergebnis hierzu: mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen