Sitzung: 01.04.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0112
Zu
diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Jennrich von PPL, Frau Jacob von Hess +
Jacob, Herr Hermanns von TGP, Herr Dähn von Waack, Herr Uhrig von Metroplan,
Herr Möhl von SHP, Herr Hoffmann von BBI, Herr Bertermann und Herr Fiedler von
der EGNO anwesend.
Herr
Röll, Herr Möhl und Frau Jacob beantworten die Fragen des Ausschusses
Herr
Roeske stellt den folgenden Antrag:
Die
SPD-Fraktion beantragt, die westliche Erschließungsstraße von der Ohechaussee
zum LDC so zu planen, dass die acht Eichen an der Ohechaussee/Speckenbarg nicht
gefällt werden müssen. Dies kann erreicht werden, wenn die Aufweitung der
Ohechaussee statt nach Süden über das nördliche Grundstück erfolgt, das der
Flughafengesellschaft gehört. Die nötigen Verhandlungen erscheinen uns
erfolgversprechend zu sein.
Herr
Lange ändert den Antrag nach Diskussion dahin gehend, dass vor der Realisierung
der Verkehrsplanung durch die Verwaltung zu prüfen ist, ob eine nördliche
Verschiebung der Verkehrsfläche möglich ist, und dadurch die acht Eichen
erhalten werden können
Frau
Reinders stellt den Antrag: Eingriffe (Bearbeitungen, Aufschüttungen etc.) in
die Vorhaben in Anspruch genommenen § 15a-Flächen dürfen erst erfolgen, wenn
konkrete Investitionsvorhaben im Sinne des B-Planes als Sondergebiet
"Luftfrachtzentrum" vorliegen.
Abstimmungsergebnis
hierzu: 1 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, damit abgelehnt.
Frau
Reinders stell den Antrag: Die Erschließungen des Bebauungsgebietes erfolgen
baufeldweise nur in dem Maße, wie auch (Vor)Verträge mit Investoren geschlossen
worden sind.
Abstimmungsergebnis
hierzu: 1 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, damit abgelehnt.
Herr
Schiller fragt bezugnehmend auf die Stellungnahme des Wasserverbandes Mühlenau,
mit welche Kostengröße die Stadt bei der Herstellung der wasserwirtschaftlichen
Anlagen rechnen muss.
Beschluss:
a) Entscheidung über die
Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden
Nummern der Anlage 4) werden
berücksichtigt
1, 2, 5, 7, 9.2, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 10.2, 10.3, 10.4, 17, 17.1, 17.2, 17.3,
17.4, 18, 19, 22.1, 22.2, 25, 26.1, 26.2, 26.3, 26.4
teilweise berücksichtigt
12
nicht berücksichtigt
9.1, 9.3, 9.5, 9.10, 16, 22, 27
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen
wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme und Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den
laufenden Nummern der Anlage 5) werden
berücksichtigt
1.3, 5.8, 5.13, 5.14, 5.15, 6.11,
teilweise berücksichtigt
2.1, 3.1, 4.1, 5.5, 5.6, 5.7,
nicht berücksichtigt
1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9, 5.1, 5.2,
5.3, 5.4, 5.11, 5.12, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 7,
8.1, 9.1, 9.2, 9.3,
b) Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste
“Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB”
(Anlage 5) dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 245 –
Norderstedt –, Gebiet: “Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen
Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel”, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der zuletzt geänderten Fassung vom
12.03.2004, als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand:
12.03.2004) gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Darüber
hinaus wird über den Ergänzungsantrag von Herrn Lange abgestimmt:
Vor
der Realisierung der Verkehrsplanung durch die Verwaltung zu prüfen ist, ob
eine nördliche Verschiebung der Verkehrsfläche möglich ist, und dadurch die
acht Eichen erhalten werden können
Abstimmungsergebnis
hierzu: mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen