Sitzung: 15.04.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Bosse erläutert den Stand der Verhandlungen mit dem Innenministerium, Abteilung
Städtebauförderung, zur Rücknahme des Widerspruchs der Stadt gegen die
Aufhebung. Alle erkennbaren Projekte der Entwicklungsmaßnahme werden bis Ende
2006 finanziert. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies bis auf die
Erschließungsflächen für die sogenannten "Rundlinge" am ZOB
realistisch. So weit kann die Stadt den Ergebnissen zu den städtebaulichen
Projekten zustimmen. Der noch nicht abschließend geklärte Punkt ist folgender:
Das
Innenministerium hat der EGNO ein Trägerhonorar von ca. 300.000,-- € jährlich
für maximal zwei Jahre nach Aufhebung der Entwicklungsverordnung zugebilligt.
Die EGNO fordert jedoch eine Verlängerung des Zeitraumes auf mindestens vier
Jahre, da die Abrechnung der Ausgleichsbeträge nach Schätzung der EGNO
mindestens vier Jahre dauern werde. Sollte das Innenministerium nur für zwei
Jahre zahlen und der Abrechnungszeitraum länger als zwei Jahre dauern, müsste
die Stadt Norderstedt die gesamten Kosten, die nach den zwei Jahren anfallen,
selbst tragen.
Im
Mai 2004 findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und der EGNO
statt. Anschließend wird von der Verwaltung für den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr eine entsprechende Beschlussvorlage
erarbeitet.