Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse erläutert den Stand der Verhandlungen mit dem Innenministerium, Abteilung Städtebauförderung, zur Rücknahme des Widerspruchs der Stadt gegen die Aufhebung. Alle erkennbaren Projekte der Entwicklungsmaßnahme werden bis Ende 2006 finanziert. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies bis auf die Erschließungsflächen für die sogenannten "Rundlinge" am ZOB realistisch. So weit kann die Stadt den Ergebnissen zu den städtebaulichen Projekten zustimmen. Der noch nicht abschließend geklärte Punkt ist folgender:

 

Das Innenministerium hat der EGNO ein Trägerhonorar von ca. 300.000,-- € jährlich für maximal zwei Jahre nach Aufhebung der Entwicklungsverordnung zugebilligt. Die EGNO fordert jedoch eine Verlängerung des Zeitraumes auf mindestens vier Jahre, da die Abrechnung der Ausgleichsbeträge nach Schätzung der EGNO mindestens vier Jahre dauern werde. Sollte das Innenministerium nur für zwei Jahre zahlen und der Abrechnungszeitraum länger als zwei Jahre dauern, müsste die Stadt Norderstedt die gesamten Kosten, die nach den zwei Jahren anfallen, selbst tragen.

 

Im Mai 2004 findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und der EGNO statt. Anschließend wird von der Verwaltung für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.