Sitzung: 14.04.2004 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0142
Im
Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft wurde am 10.03.2004 das Ergebnis
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2003, einschließlich Abwicklung der
nach 2003 übertragenen Haushaltsreste und von 2003 nach 2004 übertragenen
Haushaltsreste, beraten.
Zu
den Anlagen 1, 2 und 3 der Vorlage 04/0102 ergaben sich diverse Fragen.
Hierzu
nimmt der Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung wie folgt Stellung:
Anlage
2, Abwicklung alter Haushaltsausgabenreste im Vermögenshaushalt:
Seite
4, Haushaltsstelle 6304.96050, Regenwasserkanäle, Sanierung/Neubau
Frage:
Warum
konnten die Mittel nicht in voller Höhe abgewickelt werden?
Antwort:
Wie
bereits im Tertialbericht (T 2 und T 3 2003) des Amtes 60 frühzeitig aufgezeigt
wurde, ist die Baumaßnahme Neubau von ca. 200 m Regenwasserkanal im Schwarzen
Weg (zwischen Friedrich-Hebbel-Straße und Scharpenmoorgraben) auf Grund der
Fülle der durchzuführenden Maßnahmen erst im November 2003 begonnen worden.
Dieses Bauvorhaben wird erst in den nächsten Wochen abgeschlossen und
schlussgerechnet sein. Die übertragenen
Finanzmittel sind entsprechend für diese Maßnahme gebunden und werden benötigt.
Seite
4, Haushaltsstelle 6305.96060, flächenhafte Verkehrsberuhigung, Ausbau Grüner
Weg
Frage:
Warum
konnten die Mittel nicht annähernd in voller Höhe abgewickelt werden?
Antwort:
Infolge
der Veränderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingung im Straßengeviert
Grüner Weg, Op de Hütt, Wilstedter Weg und durch die geplante Verlegung eines
landwirtschaftlichen Betriebes auf eine bereits genehmigte Fläche westlich des
Grünen Weges, war im Jahr 2003 zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung eine
Einleitung eines B-Planes erforderlich (Nr. 230 - Dorfanger Glashütte -).
Hierüber
wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 18.09.2003
informiert (Vorlage B 03/0179 und B 03/0180). Der Planungsausschuss hat sodann
am 30.10.2003 diesen Bebauungsvorschlag gebilligt und zudem beschlossen, die
Umsetzung des 2. Bauabschnittes der Ausbaumaßnahme Grüner Weg bis zum Vorliegen
beitragsrelevanter Voraussetzung zurückgestellt. Entsprechend diesem Beschluss
wurde der Bauablauf im Fachbereich umgeplant und die Übertragung der Restmittel
beantragt, da Anfang 2004 noch das Kreuzungsbauwerk Grüner Weg/Hofweg fertiggestellt
und der 1. Bauabschnitt schlussgerechnet werden muss. Im T 2- und T 3-Bericht
des Amtes 60 wurde hierüber überdies
umfangreich und rechtzeitig informiert. Die Übertragung der Reste erklärt sich
dementsprechend.
Seite
5 und Seite 6, Haushaltsstelle 6308.96034, Restausbau “In de Tarpen”,
Grunderwerb
Frage:
Wie
ist der Sachstand bei dieser Maßnahme?
Anwort:
Im
Haushalt 2003 standen Mittel für den Restausbau der Straße In de Tarpen zur
Verfügung. Es ist nach wie vor geplant und dringend erforderlich, auf der
Nordseite zwischen Einmündung Aspelohe und dem Lagerhaus Görtz den noch
fehlenden Geh- und Radweg herzustellen.
Zum
fehlenden Grunderwerb:
Die
Eigentümer sind inzwischen zum Verkauf bereit. Das Grundstück haben sie jedoch
im Wege eines Erbbaurechtes abgegeben. Grundsätzlich ist inzwischen auch der
Erbbauberechtigte zum Verkauf bereit, er hat allerdings das von der Stadt
Norderstedt benötigte Grundstück vermietet. Der Erbbauberechtigte will einen
neuen Mietvertrag, in dem die betreffenden Geh- und Radwegflächen
unberücksichtigt bleiben sollen, aushandeln.
Da
der Erbbauberechtigte seinen Mieter nicht verlieren will, führt er die Mietvertragsverhandlungen
mit Vorsicht. Hierfür wurde dem Erbbauberechtigten eine Zeitspanne eingeräumt,
die nunmehr abgelaufen ist.
Soweit
in naher Zukunft keine klare Aussage des Erbbauberechtigten vorliegt, muss
(rechtskräftiger Bebauungsplan) die Verhandlung von hier mit Nachdruck
durchgeführt werden.
Anlage
3, Bildung neuer Haushaltsausgabenreste im Vermögenshaushalt
Seite
4, Haushaltsstelle 6303.96035, Geh- und Radweg Lemsahler Weg
Frage:
Warum
wurde diese Maßnahme nicht in 2003 begonnen? Steht zu befürchten, dass
Zuschüsse verfallen?
Antwort:
Über
diese Maßnahme wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
schon im T 2/T 3-Bericht dahingehend informiert, dass die untere
Naturschutzbehörde einen landschaftspflegerischen Begleitplan gefordert hat.
Zudem ist von der Freien und Hansestadt Hamburg (als notwendige Vorausleistung)
der Bau eines Durchlasses für die Tweelenbeek erforderlich. Hierfür liegt, nach
Auskunft der Freien Hansestadt Hamburg, die wasserrechtliche Genehmigung vor
und somit wurde dort mit der Ausführungsplanung begonnen.
Sobald
mit dem Bau des Durchlasses (durch die Freie Hansestadt Hamburg) begonnen wird,
kann der Fachbereich Verkehr die Ausschreibung veröffentlichen und mit dem Bau
des Radweges beginnen.
Inzwischen
liegt der Zuwendungsbescheid über ca. 83.000 € vor, und der verspätete
Baubeginn ist mit dem Zuschussgeber abgestimmt worden. Zuschüsse entfallen also
nicht!
Entsprechend
erklärt sich die Mittelübertragung.
Seite
4, Haushaltsstelle 6307.96004, Erneuerung der Fahrbahnbeläge in der
Falkenbergstraße
Frage:
Warum
wurden die Mittel nicht ausgegeben?
Antwort:
Die
Deckenüberzüge in der Falkenbergstraße und in der Bahnhofstraße konnten 2003
nur noch ausgeschrieben und beauftragt werden. Auf Grund eines personellen
Engpasses und der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes musste die
Ausführung auf Anfang 2004 (genau im März 2004) verlegt werden.
Entsprechende
Mittelübertragungen sind so zu erklären.
Der
Ausschuss nimmt den Bericht und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.