Beschluss: noch nicht festgelegt

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Im Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft wurde am 10.03.2004 das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2003, einschließlich Abwicklung der nach 2003 übertragenen Haushaltsreste und von 2003 nach 2004 übertragenen Haushaltsreste, beraten.

 

Zu den Anlagen 1, 2 und 3 der Vorlage 04/0102 ergaben sich diverse Fragen.

 

Hierzu nimmt der Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung wie folgt Stellung:

 

Anlage 2, Abwicklung alter Haushaltsausgabenreste im Vermögenshaushalt:

 

Seite 4, Haushaltsstelle 6304.96050, Regenwasserkanäle, Sanierung/Neubau

 

Frage:

Warum konnten die Mittel nicht in voller Höhe abgewickelt werden?

 

Antwort:

Wie bereits im Tertialbericht (T 2 und T 3 2003) des Amtes 60 frühzeitig aufgezeigt wurde, ist die Baumaßnahme Neubau von ca. 200 m Regenwasserkanal im Schwarzen Weg (zwischen Friedrich-Hebbel-Straße und Scharpenmoorgraben) auf Grund der Fülle der durchzuführenden Maßnahmen erst im November 2003 begonnen worden. Dieses Bauvorhaben wird erst in den nächsten Wochen abgeschlossen und schlussgerechnet  sein. Die übertragenen Finanzmittel sind entsprechend für diese Maßnahme gebunden und werden benötigt.

 

Seite 4, Haushaltsstelle 6305.96060, flächenhafte Verkehrsberuhigung, Ausbau Grüner Weg

 

Frage:

Warum konnten die Mittel nicht annähernd in voller Höhe abgewickelt werden?

 

Antwort:

Infolge der Veränderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingung im Straßengeviert Grüner Weg, Op de Hütt, Wilstedter Weg und durch die geplante Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf eine bereits genehmigte Fläche westlich des Grünen Weges, war im Jahr 2003 zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung eine Einleitung eines B-Planes erforderlich (Nr. 230 - Dorfanger Glashütte -).

 

Hierüber wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 18.09.2003 informiert (Vorlage B 03/0179 und B 03/0180). Der Planungsausschuss hat sodann am 30.10.2003 diesen Bebauungsvorschlag gebilligt und zudem beschlossen, die Umsetzung des 2. Bauabschnittes der Ausbaumaßnahme Grüner Weg bis zum Vorliegen beitragsrelevanter Voraussetzung zurückgestellt. Entsprechend diesem Beschluss wurde der Bauablauf im Fachbereich umgeplant und die Übertragung der Restmittel beantragt, da Anfang 2004 noch das Kreuzungsbauwerk Grüner Weg/Hofweg fertiggestellt und der 1. Bauabschnitt schluss­gerechnet werden muss. Im T 2- und T 3-Bericht des Amtes 60  wurde hierüber überdies umfangreich und rechtzeitig informiert. Die Übertragung der Reste erklärt sich dem­entsprechend.

 

Seite 5 und Seite 6, Haushaltsstelle 6308.96034, Restausbau “In de Tarpen”, Grunderwerb

 

Frage:

Wie ist der Sachstand bei dieser Maßnahme?

 

Anwort:

Im Haushalt 2003 standen Mittel für den Restausbau der Straße In de Tarpen zur Verfügung. Es ist nach wie vor geplant und dringend erforderlich, auf der Nordseite zwischen Einmündung Aspelohe und dem Lagerhaus Görtz den noch fehlenden Geh- und Radweg herzustellen.

 

Zum fehlenden Grunderwerb:

Die Eigentümer sind inzwischen zum Verkauf bereit. Das Grundstück haben sie jedoch im Wege eines Erbbaurechtes abgegeben. Grundsätzlich ist inzwischen auch der Erbbau­berechtigte zum Verkauf bereit, er hat allerdings das von der Stadt Norderstedt benötigte Grundstück vermietet. Der Erbbauberechtigte will einen neuen Mietvertrag, in dem die betreffenden Geh- und Radwegflächen unberücksichtigt bleiben sollen, aushandeln.  

 

Da der Erbbauberechtigte seinen Mieter nicht verlieren will, führt er die Mietver­trags­verhandlungen mit Vorsicht. Hierfür wurde dem Erbbauberechtigten eine Zeitspanne eingeräumt, die nunmehr abgelaufen ist.

Soweit in naher Zukunft keine klare Aussage des Erbbauberechtigten vorliegt, muss (rechtskräftiger Bebauungsplan) die Verhandlung von hier mit Nachdruck durchgeführt werden.

 

Anlage 3, Bildung neuer Haushaltsausgabenreste im Vermögenshaushalt

 

Seite 4, Haushaltsstelle 6303.96035, Geh- und Radweg Lemsahler Weg

 

Frage:

Warum wurde diese Maßnahme nicht in 2003 begonnen? Steht zu befürchten, dass Zuschüsse verfallen?

 

Antwort:

Über diese Maßnahme wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr schon im T 2/T 3-Bericht dahingehend informiert, dass die untere Naturschutzbehörde einen landschaftspflegerischen Begleitplan gefordert hat. Zudem ist von der Freien und Hansestadt Hamburg (als notwendige Vorausleistung) der Bau eines Durchlasses für die Tweelenbeek erforderlich. Hierfür liegt, nach Auskunft der Freien Hansestadt Hamburg, die wasser­rechtliche Genehmigung vor und somit wurde dort mit der Ausführungsplanung begonnen.

 

Sobald mit dem Bau des Durchlasses (durch die Freie Hansestadt Hamburg) begonnen wird, kann der Fachbereich Verkehr die Ausschreibung veröffentlichen und mit dem Bau des Radweges beginnen.

 

Inzwischen liegt der Zuwendungsbescheid über ca. 83.000 € vor, und der verspätete Baubeginn ist mit dem Zuschussgeber abgestimmt worden. Zuschüsse entfallen also nicht!

Entsprechend erklärt sich die Mittelübertragung.

 

Seite 4, Haushaltsstelle 6307.96004, Erneuerung der Fahrbahnbeläge in der Falkenbergstraße

 

Frage:

Warum wurden die Mittel nicht ausgegeben?

 

Antwort:

Die Deckenüberzüge in der Falkenbergstraße und in der Bahnhofstraße konnten 2003 nur noch ausgeschrieben und beauftragt werden. Auf Grund eines personellen Engpasses und der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes musste die Ausführung auf Anfang 2004 (genau im März 2004) verlegt werden.

Entsprechende Mittelübertragungen sind so zu erklären.

 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.