Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Antwort zu den Fragen von Herrn Oettlein im Sozialausschuss vom 26.02.2004 zu Punkt 9.7

Beratungsstelle für Wohnungslose

 

 

zu 1.: Die Drogenberatungsstelle hat schriftlich um Genehmigung der stundenweise Untervermietung gebeten.

 

zu 2.: Es beseht ein Mietverhältnis auf Zeit. Das bedeutet, dass eine Kündigung des Vertrages nicht möglich ist, sondern der Vertrag durch Zeitablauf am 31.12.2007 endet. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist daher nur durch einen zu schließenden Auflösungsvertrag möglich. Die Beendigung des Mietverhältnisses wird in die Wege geleitet, wenn geklärt ist, ob die Innere Mission nicht selbst ein Kaufinteresse hat.

 

zu 3.: Der bestehende Mietvertrag sieht die Möglichkeit einer Untervermietung durch den Hauptmieter, dem Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, vor.

 

zu 4.: Einnahmen erzielt die Stadt nicht. Die Innere Mission erhält einen Anteil an den

         Betriebskosten

 

AUSZUG : 502, 68