Sitzung: 22.04.2004 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0122
Antwort
zu den Fragen von Herrn Oettlein im Sozialausschuss vom 26.02.2004 zu Punkt 9.7
Beratungsstelle
für Wohnungslose
zu 1.: Die
Drogenberatungsstelle hat schriftlich um Genehmigung der stundenweise
Untervermietung gebeten.
zu 2.: Es beseht ein
Mietverhältnis auf Zeit. Das bedeutet, dass eine Kündigung des Vertrages nicht
möglich ist, sondern der Vertrag durch Zeitablauf am 31.12.2007 endet. Eine
vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist daher nur durch einen zu
schließenden Auflösungsvertrag möglich. Die Beendigung des Mietverhältnisses
wird in die Wege geleitet, wenn geklärt ist, ob die Innere Mission nicht selbst
ein Kaufinteresse hat.
zu 3.: Der bestehende
Mietvertrag sieht die Möglichkeit einer Untervermietung durch den Hauptmieter,
dem Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, vor.
zu
4.: Einnahmen erzielt die Stadt nicht. Die Innere Mission erhält einen Anteil
an den
Betriebskosten
AUSZUG
: 502, 68