Sitzung: 22.04.2004 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0151
In
seiner Sitzung am 27.11.03 beschloss der Sozialausschuss mehrheitlich, dass die
Begegnungsstätte Senfkorn in andere städtische Räume verlagert werden soll.
Die
Verwaltung wurde gebeten, entsprechende Räume in unmittelbarer Umgebung zur
Verfügung zu stellen. Bei der Auswahl sollten auch mögliche
Gemeinschaftsnutzungen mit dem Jugendfreitzeitheim Norderstedt-Mitte, der Kita
Storchengang 7 u.a. geprüft werden.
Bevor
die Prüfungen aufgenommen worden sind, wurde die Begegnungsstätte um Auskunft
über den räumlichen und zeitlichen Bedarf gebeten, der sich wie folgt
darstellt:
räumlicher
Bedarf
·
1
Gemeinschaftsraum (für ca. 15 Personen)
·
Kochgelegenheit
·
1
Spielraum für Kinder und Außengelände
·
1
kleiner Büroraum
·
Lagermöglichkeiten
·
Ebenerdige
Lage bzw. Rollstuhlfahrerzugänglichkeit
·
Gefahrlose
Verkehrsanbindung
zeitlicher
Bedarf
·
Montags 16.00 - 18.00 Uhr
·
Dienstags 10.00 - 12.00 Uhr
·
Mittwochs 15.30 - 21.30 Uhr
·
Donnerstags 17.30 - 19.30 Uhr
Jeden ersten Donnerstag im Monat zusätzlich 15.00 -
17.00 Uhr
·
Zuzüglich
Vor- und Nachbereitungszeiten für alle Öffnungstage
Die
von der Prüfung betroffenden Fachämter haben nun das Ergebnis ihrer Prüfung
mitgeteilt.
Das
Amt für junge Menschen kann keine Räume zur Verfügung stellen. Das im Beschluss
des Ausschusses angesprochene Jugendfreizeitheim Norderstedt-Mitte ist voll
ausgelastet ist und hat bereits Räume an die Durchgangsklasse des Zentrums für
kooperative Erziehungshilfe abgegeben.
Die
Kita Storchengang steht ebenfalls nicht zur Verfügung, da nach dem Auszug des
"Vereins der Kinder wegen", dort eine weitere Krippengruppe
eingerichtet wird.
Das
Amt für junge Menschen weist zudem darauf hin, dass sich im derzeitigen Gebäude
der Begegnungsstätte auch die psychologische Beratungsstelle der Stadt
Norderstedt (Schulpsychologe und Beratungsstelle für Kindertagesstätten)
befindet. Desweiteren befindet sich auf dem Grundstück der Begegnungsstätte
auch die Kindertagesstätte Norderstedt-Mitte II.
Nach
Mitteilung des Amtes für Gebäudewirtschaft könnten nur Räume des ehemaligen
Bistros in der Rathauspassage angeboten werden. Diese sind aber zur Zeit
vermietet. Zum einem an den Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte und an
eine Job-Vermittlungsagentur. Eine Kündigung der Mietverträge wäre frühestens
zum 31.12.2004 möglich.
Diese
Räume erfüllen zudem nicht alle die durch die Begegnungsstätte gewünschten
Eigenschaften. Eine alleinige Nutzung der Räume ist nicht gegeben. Es müssten
die Büroräume mit dem Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte geteilt werden.
Auch eine Nutzung der dort vorhandenen Kochmöglichkeit ist nur vorbehaltlich
einer Genehmigung mit wahrscheinlich erheblichen Auflagen des
Kreisveterinäramtes und daraus möglicherweise resultierenden erheblichen
Umbaumaßnahmen möglich. Diese Umbaumaßnahmen wären von der Stadt Norderstedt
als Vermieter zu tragen und sind bisher an fehlenden Haushaltsmittel
gescheitert.
Lagermöglichkeiten
existieren in diesen Räumen nicht. Ebenso kann kein Spielraum zur Verfügung
gestellt werden und ein nach außen gesichertes Spielgelände ist auch nicht
vorhanden. Es müsste hier auf das offene Außengelände des Rathauses ausgewichen
werden.
Im
Bereich Norderstedt-Mitte hat die Stadt nur noch die Wohngebäude mit Grundstück
Friedrichsgaber Weg 381 und Friedrichsgaber Weg 288. Beide Grundstücke kommen
jedoch nach Ansicht des Amtes für Gebäudewirtschaft aufgrund der erforderlichen
erheblichen Umbauarbeiten für eine Nutzung durch die Begegnungsstätte nicht in
Frage.
Insoweit
bleibt festzuhalten, dass der Begegnungsstätte zur Zeit keine anderen adäquaten
städtischen Räume in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können.
Die
Verwaltung beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr
Oettlein bittet um Auskunft zur Befristung des Mietvertrages mit Senfkorn.
Anmerkung:
Nach
Auskunft des Amtes für Gebäudewirtschaft handelt es bei dem Mietvertrag um
einen unbefristeten Vertrag. Er ist zum Ende eines Kalendervierteljahres mit
einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr kündbar.
Der
Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
AUSZUG
: 502