Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In seiner Sitzung am 27.11.03 beschloss der Sozialausschuss mehrheitlich, dass die Begegnungsstätte Senfkorn in andere städtische Räume verlagert werden soll.

Die Verwaltung wurde gebeten, entsprechende Räume in unmittelbarer Umgebung zur Verfügung zu stellen. Bei der Auswahl sollten auch mögliche Gemeinschaftsnutzungen mit dem Jugendfreitzeitheim Norderstedt-Mitte, der Kita Storchengang 7 u.a. geprüft werden.

 

Bevor die Prüfungen aufgenommen worden sind, wurde die Begegnungsstätte um Auskunft über den räumlichen und zeitlichen Bedarf gebeten, der sich wie folgt darstellt:

 

räumlicher Bedarf

·         1 Gemeinschaftsraum (für ca. 15 Personen)

·         Kochgelegenheit

·         1 Spielraum für Kinder und Außengelände

·         1 kleiner Büroraum

·         Lagermöglichkeiten

·         Ebenerdige Lage bzw. Rollstuhlfahrerzugänglichkeit

·         Gefahrlose Verkehrsanbindung

 

 

zeitlicher Bedarf

·         Montags        16.00 - 18.00 Uhr

·         Dienstags      10.00 - 12.00 Uhr

·         Mittwochs     15.30 - 21.30 Uhr

·         Donnerstags  17.30 - 19.30 Uhr

Jeden ersten Donnerstag im Monat zusätzlich 15.00 - 17.00 Uhr

·         Zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeiten für alle Öffnungstage

 

 

Die von der Prüfung betroffenden Fachämter haben nun das Ergebnis ihrer Prüfung mitgeteilt.

 

Das Amt für junge Menschen kann keine Räume zur Verfügung stellen. Das im Beschluss des Ausschusses angesprochene Jugendfreizeitheim Norderstedt-Mitte ist voll ausgelastet ist und hat bereits Räume an die Durchgangsklasse des Zentrums für kooperative Erziehungshilfe abgegeben.

 

Die Kita Storchengang steht ebenfalls nicht zur Verfügung, da nach dem Auszug des "Vereins der Kinder wegen", dort eine weitere Krippengruppe eingerichtet wird.

 

Das Amt für junge Menschen weist zudem darauf hin, dass sich im derzeitigen Gebäude der Begegnungsstätte auch die psychologische Beratungsstelle der Stadt Norderstedt (Schulpsychologe und Beratungsstelle für Kindertagesstätten) befindet. Desweiteren befindet sich auf dem Grundstück der Begegnungsstätte auch die Kindertagesstätte Norderstedt-Mitte II.

 

Nach Mitteilung des Amtes für Gebäudewirtschaft könnten nur Räume des ehemaligen Bistros in der Rathauspassage angeboten werden. Diese sind aber zur Zeit vermietet. Zum einem an den Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte und an eine Job-Vermittlungsagentur. Eine Kündigung der Mietverträge wäre frühestens zum 31.12.2004 möglich.

 

Diese Räume erfüllen zudem nicht alle die durch die Begegnungsstätte gewünschten Eigenschaften. Eine alleinige Nutzung der Räume ist nicht gegeben. Es müssten die Büroräume mit dem Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte geteilt werden. Auch eine Nutzung der dort vorhandenen Kochmöglichkeit ist nur vorbehaltlich einer Genehmigung mit wahrscheinlich erheblichen Auflagen des Kreisveterinäramtes und daraus möglicherweise resultierenden erheblichen Umbaumaßnahmen möglich. Diese Umbaumaßnahmen wären von der Stadt Norderstedt als Vermieter zu tragen und sind bisher an fehlenden Haushaltsmittel gescheitert.

Lagermöglichkeiten existieren in diesen Räumen nicht. Ebenso kann kein Spielraum zur Verfügung gestellt werden und ein nach außen gesichertes Spielgelände ist auch nicht vorhanden. Es müsste hier auf das offene Außengelände des Rathauses ausgewichen werden. 

 

Im Bereich Norderstedt-Mitte hat die Stadt nur noch die Wohngebäude mit Grundstück Friedrichsgaber Weg 381 und Friedrichsgaber Weg 288. Beide Grundstücke kommen jedoch nach Ansicht des Amtes für Gebäudewirtschaft aufgrund der erforderlichen erheblichen Umbauarbeiten für eine Nutzung durch die Begegnungsstätte nicht in Frage. 

 

Insoweit bleibt festzuhalten, dass der Begegnungsstätte zur Zeit keine anderen adäquaten städtischen Räume in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können.

 

Die Verwaltung beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

Herr Oettlein bittet um Auskunft zur Befristung des Mietvertrages mit Senfkorn.

 

Anmerkung:

Nach Auskunft des Amtes für Gebäudewirtschaft handelt es bei dem Mietvertrag um einen unbefristeten Vertrag. Er ist zum Ende eines Kalendervierteljahres mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr kündbar.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

AUSZUG : 502