Sitzung: 27.04.2004 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0052
Beschluss:
Die
Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt werden wie folgt geändert:
Punkt
2.4.2. "Förderungswürdige Kosten sind insbesondere"
Spiegelstrich
5 " Raummiete für Veranstaltungen in der TriBühne " entfällt
Punkt
2.4.6. " Bezuschussung von Nutzungen der TriBühne " (wird neugefasst)
Die
Nutzung der TriBühne für einen Veranstaltungs- incl. Probentag einmal jährlich
wird für den Saal "Maromme" mit 1.200,00 € und für die Säle
"Oadby and Wigston" und/oder "Zwijndrecht" mit 300,00 €
pauschal bezuschusst. Für die Zahlung des Pauschalzuschusses ist die Vorlage
der entsprechenden Rechnung erforderlich. Die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt
zwischen Stadt Norderstedt, FORUM, Kultur und Städtepartnerschaften, und der
Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH .
Punkt
4 "Inkrafttreten"
Die
Änderungen der "Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt" treten
mit Wirkung vom 01.07.2004 in Kraft.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.