Sitzung: 27.04.2004 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:3 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0121
Beschluss:
a) Entscheidung über die
Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden
Nummern der Anlage 1) werden
teilweise berücksichtigt
die Punkte: 1
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 1) dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme und Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Entscheidung über die
Anregungen von Privatpersonen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den
laufenden Nummern der Anlage 2) werden
berücksichtigt
die Punkte: 4, 5
teilweise berücksichtigt
die Punkte: 2, 3
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste “Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB” (Anlage 2) dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 110 –
Norderstedt – 20. Änderung, Gebiet: Marktplatz Harksheide, bestehend aus dem
Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B
– Text –, in der Fassung vom 15.03.2004 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung als Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand:
15.03.2004) gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.