Sitzung: 27.04.2004 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B04/0115
Beschluss:
a)
Entscheidung
über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
08.12.2003 bis 08.01.2004 :
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher
Belange/Privatpersonen werden
berücksichtigt
Punkt 1:
Kreis Segeberg - Der Landrat vom 23.01.2004
Punkt 2:
BUND vom 02.01.2004
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zum
Sachverhalt dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger
öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis
mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
abschließender
Beschluss
Die Stadtvertretung
beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt - 47. Änderung - abschließend.
Der Erläuterungsbericht wird
in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 04/0115 (Stand: 01.04.2004)
gebilligt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt - 47. Änderung - der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung gemäß
§ 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt - 47. Änderung - auf Dauer zu
jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich
bekanntzumachen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von
der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen
und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.