Sitzung: 27.04.2004 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:3 Enthaltungen:1
Vorlage: B04/0112
Herr
Kahlsdorf nimmt ab 19:20 Uhr an der Sitzung teil.
Frau
Reinders beantragt zu diesem TOP (siehe Anlage 1) sowie zu TOP 8
namentliche Abstimmung:
Beschluss:
a) Entscheidung über die
Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden
Nummern der Anlage 4) werden
berücksichtigt
1, 2, 5, 7, 9.2, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 10.2, 10.3, 10.4, 17, 17.1, 17.2, 17.3,
17.4, 18, 19, 22.1, 22.2, 25, 26.1, 26.2, 26.3, 26.4
teilweise berücksichtigt
12
nicht berücksichtigt
9.1, 9.3, 9.5, 9.10, 16, 22, 27
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen
wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme und Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den
laufenden Nummern der Anlage 5) werden
berücksichtigt
1.3, 5.8, 5.13, 5.14, 5.15, 6.11,
teilweise berücksichtigt
2.1, 3.1, 4.1, 5.5, 5.6, 5.7,
nicht berücksichtigt
1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9, 5.1, 5.2,
5.3, 5.4, 5.11, 5.12, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 7,
8.1, 9.1, 9.2, 9.3,
b) Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste
“Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB”
(Anlage 5) dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein
beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 245 – Norderstedt –,
Gebiet: “Ohewiesen, westlich Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und
Flughafen Fuhlsbüttel”, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil
B – Text – in der zuletzt geänderten Fassung vom 12.03.2004, als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand:
12.03.2004) gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.