Sitzung: 27.04.2004 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:3 Enthaltungen:1
Vorlage: B04/0114
Frau
Reinders beantragt auch zu diesem TOP namentliche Abstimmung (siehe Anlage 2).
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 3) werden
berücksichtigt
1, 6, 8.1, 8.2, 24
teilweise berücksichtigt
...
nicht berücksichtigt
2.1, 3.1, 8, 8.3, 14, 23
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen
wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 3) dieser Vorlage Bezug
genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern
öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit
der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden und
Unternehmen (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 4)
werden
berücksichtigt
1.3, 5.8, 5.13, 5.14, 5.15, 6.11,
teilweise berücksichtigt
2.1, 3.1, 4.1, 5.5, 5.6, 5.7,
nicht berücksichtigt
1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9, 5.1, 5.2,
5.3, 5.4, 5.11, 5.12, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6.7, 6.8, 6.9, 6.10, 7,
8.1, 9.1, 9.2, 9.3,
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidungen zu den Anregungen
wird auf die Ausführungen in der Liste Anregungen von
Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 4) dieser
Vorlage Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die
Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
c)
Abschließender Beschluss
Die Stadtvertretung beschließt den
Flächennutzungsplan Norderstedt - 40. Änderung – in der Fassung vom 12.03.2004
(Anlage 1 + 2) abschließend.
Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom
12.03.2004 (Anlage 2) dieser Vorlage gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Flächennutzungsplan Norderstedt - 40. Änderung - der höheren Verwaltungsbehörde
zur Genehmigung vorzulegen. Nach Erfolg der Genehmigung gem. § 6 BauGB ist der
Flächennutzungsplan Norderstedt - 40. Änderung - auf Dauer zu jedermanns
Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von
der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.