Sitzung: 06.05.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0178
Die
Anfrage von Herrn Schiller wurde aufgrund der Stellungnahme des Wasser– und
Bodenverbandes Mühlenau zum B –Plan 245 gestellt. Gefragt wurde nach den
Kosten, die dem Wasser– und Bodenverband durch die Herstellung der
wasserwirtschaftlichen Anlagen entstehen. Die Formulierung im Protokoll ist insofern nicht richtig.
Aus
dem Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein, § 40, Abs. 1, Punkt 3
geht hervor, dass dann, wenn durch Maßnahmen die Unterhaltung eines Gewässers
erschwert wird, der Eigentümer des Gewässers, d.h. in diesem Fall die Stadt
Norderstedt, unterhaltungspflichtig ist. Der Wasser– und Bodenverband hat
keine Mehrkosten zu erwarten.