Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Reinders stellt folgende Anfrage:

"Laut Hauptsatzung der Stadt Norderstedt ist der Bürgermeister verpflichtet, dem Hauptausschuss mindestens zweimal jährlich über die Geschäftslage der wirtschaftlichen Betätigungen und privatrechtlichen Beteiligungen der Stadt Norderstedt zu berichten.

Wann dürfen wir mit den Berichten rechnen?"

 

 

Protokollauszug                10