Sitzung: 25.05.2004 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B04/0168
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255, Gebiet :
“Friedrichgabe Nord - Nordwestlich Ellerbrocks Gasthof”, südlich des
Umspannwerkes, westlich der AKN, nördlich der Quickborner Straße ( incl.
Straßenverkehrsfläche), östlich des Flurstückes 36/14 ( incl. der Erschließung
bis zum Anschluss an den Knotenpunkt K 113 ), beschlossen.
Planungsziel
ist die Sicherung des nördlichen Teiles der Haupterschließung für das Gebiet
Friedrichsgabe Nord zwischen dem neuen Knotenpunkt der K 113 und der Quickborner
Straße.
Gleichzeitig
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung
-
eines
Mischgebietes nördlich der Quickborner Straße, beidseitig des neuen
Knotenpunktes,
-
eines
Gewerbegebiet beidseitig der neuen Haupterschließung,
-
eines
im Gebiet in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzug
geschaffen
werden.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.