Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255, Gebiet : “Friedrichgabe Nord - Nordwestlich Ellerbrocks Gasthof”, südlich des Umspannwerkes, westlich der AKN, nördlich der Quickborner Straße ( incl. Straßenverkehrsfläche), östlich des Flurstückes 36/14 ( incl. der Erschließung bis zum Anschluss an den Knotenpunkt K 113 ), beschlossen.

Planungsziel ist die Sicherung des nördlichen Teiles der Haupterschließung für das Gebiet Friedrichsgabe Nord zwischen dem neuen Knotenpunkt der K 113 und der Quickborner Straße.

Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung

-          eines Mischgebietes nördlich der Quickborner Straße, beidseitig des neuen Knotenpunktes,

-          eines Gewerbegebiet beidseitig der neuen Haupterschließung,

-          eines im Gebiet in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzug

geschaffen werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Be­ratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.