Sitzung: 25.05.2004 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B04/0167
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 256, Gebiet : “Friedrichgabe Nord – Westlich
Waldbühnenweg” südlich der Quickborner Straße, westlich der AKN/ des
Waldbühnenweges ( incl. Anschluss an die Lawaetzstraße), nördlich der
Dauerkleingärten, östlich der Flurstücke 288/71, 286/71, 58/6 und
58/3,beschlossen.
Planungsziel
ist die Sicherung des südlichen Teiles der Haupterschließung für das Gebiet
Friedrichsgabe Nord zwischen der Quickborner Straße und der Lawaetzstraße.
Gleichzeitig
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung
-
eines
Mischgebietes südlich der Quickborner Straße, beidseitig des Knotens und
westlich der Haupterschließungsstraße
-
eines
Gewerbegebiet westlich der Haupterschließungsstraße
-
eines
das Gebiet in Nord-Süd-Richtung durchlaufenden Grünzug
geschaffen
werden.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.