Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 256, Gebiet :  “Friedrichgabe Nord – Westlich Waldbühnenweg” südlich der Quickborner Straße, westlich der AKN/ des Waldbühnenweges ( incl. Anschluss an die Lawaetzstraße), nördlich der Dauerkleingärten, östlich der Flurstücke 288/71, 286/71, 58/6 und 58/3,beschlossen.

 

Planungsziel ist die Sicherung des südlichen Teiles der Haupterschließung für das Gebiet Friedrichsgabe Nord zwischen der Quickborner Straße und der Lawaetzstraße.

Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für  die Entstehung

-          eines Mischgebietes südlich der Quickborner Straße, beidseitig des Knotens und westlich der Haupterschließungsstraße

-          eines Gewerbegebiet westlich der Haupterschließungsstraße

-          eines das Gebiet in Nord-Süd-Richtung durchlaufenden Grünzug

geschaffen werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Be­ratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.