Sitzung: 03.06.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0241
Mit
dem Erlass vom 13. April 2004 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein,
Abteilung IV 9 der Landesplanung, das Raumplanerische Abstimmungsverfahren für
die geplanten Erweiterung des Möbel- und Einrichtungshauses Dodenhof in
Kaltenkirchen abgeschlossen. Danach ist eine Erweiterung und Ergänzung des o.
g. Betriebes um zusätzliche Sortimente/Angebotsbereiche in der Größenordnung
von 8.900 qm Verkaufsfläche mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen
Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Diese Verkaufsfläche (VK) soll sich
auf folgende Sortimente verteilten:
§5.900 qm VK für Bekleidung,
Textilen, Schuhe und Lederwaren,
§2.200 qm VK für
Sportartikel,
§800 qm VK für Spielwaren.
Im
Folgenden werden die landesplanerische Gesamtbetrachtung und die Begründung des
Ergebnisses des Raumplanerischen Abstimmungsverfahren für jene Bereiche
aufgeführt, die die Stadt Norderstedt tangieren.
Kongruenzgebot
Die
geplante Erweiterung des Einrichtungshauses der Firma Dodenhof in Kaltenkirchen
in einer Größenordnung von 8.900qm VK mit zentrenrelevanten Sortimenten führt
zu keiner Verletzung des Kongruenzgebots. Das Planvorhaben wird als passend und
vertretbar hinsichtlich der Gesamtstruktur des Einzelhandels und der
Bevölkerungszahl im Verflechtungsbereich angesehen. Dies insbesondere vor dem
Hintergrund und im Vergleich zu Entscheidungen, die in der Vergangenheit andere
Mittelzentren betrafen, sowie unter Berücksichtigung der
Entwicklungsperspektiven der Stadt Kaltenkirchen.
Beeinträchtigungsverbot
Die
Begrenzung der Verkaufsfläche auf 8.900 qm und die Streichung des Sortimentes
Technik führt dazu, dass die absoluten Umsatzverteilungsvolumina erheblich
geringer ausfallen (rd. 26 Mio Euro). Gemäß Verträglichkeitsstudie des
GfK-Prisma Instituts sind lediglich in der Stadt Kaltenkirchen und in der
Gemeinde Henstedt-Ulzburg Umsatzumverteilungswerte von etwas mehr als 10 % zu
erwarten. Da die Stadt Kaltenkirchen sich von der Innenstadt in Richtung des
Standorts Dodenhof wohn- und gewerbeseitig entwickelt und am Kaltenkirchener
Bahnhof ein zweiter Versorgungsstandort als Gegenpol zum Dodenhof-Standort
entstehen soll, wird die erwartete Umsatzumverteilung von etwas mehr als 10 %
als vertretbar angesehen.
Für
die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist die Umsatzumverteilung von etwas mehr als 10
% vertretbar, da sich der Stadtrandkern I. Ordnung im Verflechtungsbereich von
Kaltenkirchen befindet und als Bindeglied zwischen Kaltenkirchen und
Norderstedt auf der Achse Hamburg-Kaltenkirchen dient.
Integrationsgebot
Auch
hier liegt für die Landesplanung keine Verletzung vor, da der jetzige Standort
der Firma Dodenhof einschließlich der Erweiterungsflächen im durch den
Regionalplan für den Planungsraum I ausgewiesenen baulich zusammenhängenden
Siedlungsgebiet liegt.
Auswirkung
auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet
Im
Verflechtungsbereich von Kaltenkirchen leben 66.049 Einwohnern. Daraus
errechnet sich eine Kaufkraft von rd.. 79,3 Mio Euro. Mit der geplanten
Erweiterung ergibt sich eine Kaufkraftbindung von rd. 30,3 Mio Euro. Die
Landesplanung erkennt an, dass die geplante Erweiterung zu einem
Verdrängungswettbewerb in vielen benachbarten Gemeinden und Städten und damit
zu einer Gefährdung der Einzelhandelsstruktur bzw. Beeinträchtigung der
Nahversorgung der Bevölkerung führen kann. Diese Auswirkungen werden jedoch in
der Gesamtabwägung als noch vertretbar angesehen.
Öffentliche
Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr.
33 der Stadt Kaltenkirchen
Mit
Schreiben vom 30.04.2004 wurde die
Stadt Norderstedt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hinsichtlich des o. g. Verfahren
benachrichtigt. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 7. Mai bis einschließlich
7. Juni 2004.
Die
Stellungnahme der Verwaltung ist in Bearbeitung und wird zum nächsten Ausschuss
am 17.06.2004 als Bericht vorliegen.