Sitzung: 03.06.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0209
Die
Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Röll erläutert die Vorlage und beantwortet zusammen mit Herrn Bosse die Fragen
der Ausschussmitglieder.
Herr
Seevaldt erklärt für die Verwaltung, dass die Gebietsbezeichnung des
Plangebietes wie folgt ergänzt wird: "Verwaltungsgebäude nördlich
Ochsenzoller Straße / östlich Berliner Allee".
Herr
Bosse erklärt, dass § 5 des Vertrages aus 1966, erwähnt in der Stellungnahme
zur Anregung 5, mit der Verpflichtung auf Verzicht einer Wohnbebauung
hinsichtlich einer planungsrechtlich möglichen, betriebsbezogenen Wohnnutzung
im Staffelgeschoss nicht kollidiert.
Der
Ausschuss diskutiert die Vorlage.
Das
Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 180 – Norderstedt –, 5. Änderung, Gebiet: “Flurstück 85/13, Flur 15 der
Gemarkung Garstedt”, wird zur Kenntnis genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf auf der Grundlage des
Vermerkes vom 10.05.2004 (Anlage 3) zur Vorlage Nr. B 04/0209 zu erarbeiten.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.