Sitzung: 17.06.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Die
Punkte 5 und 6 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Jennrich und Herr Opfermann vom Planungsbüro PPL erläutern die Planung und
beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau
Reinders stellt den folgenden Antrag:
Das
betreffende Grundstück soll einer baulichen Nutzung mit maximal dreigeschossigem
Wohnungsbau zugeführt werden.
Abstimmungsergebnis
dazu: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, mehrheitlich beschlossen.
Der
geänderte Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
Gemäß
Antrag vom 27.05.2004 (siehe Anlage 2) wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte
Grundstück östlich Am Knick, Flurstücke 83/12, 83/16, 82/10 tlw., 147 tlw.,
Flur 11 der Gemarkung Garstedt (siehe Anlage 1), eingeleitet.
Planungsziel
ist, das im Bebauungsplan Nr. 154 – Norderstedt – als Fläche für den
Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Sporthalle) ausgewiesene Grundstück einer
baulichen Nutzung mit maximal dreigeschossigem Wohnungsbau zuzuführen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB bekannt zu machen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
geänderte Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
mehrheitlich beschlossen.
Frau
Hahn verlässt um 20:20 Uhr die Sitzung.