Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 150 - Norderstedt -, 3. Änderung, Gebiet: “Gewerbegebiet an der Lawaetzstraße”, zwischen AKN-Trasse, Wasserwerk und Sportanlage Friedrichsgabe, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Bürgerbeteiligung) erfolgen.

Der Vorentwurf der textlichen Festsetzungen wird für diesen Bereich als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gebilligt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 5 , 6 und 7 der Anlage 3 dieser Vorlage durchzuführen.

 

In der Planzeichnung ist die Trassenführung der geplanten Oadby-and-Wigston-Straße nachrichtlich darzustellen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.