Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Gem. § 79 Abs. 1 GO wird der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in öffentlicher Sitzung durch die Stadtvertretung beraten. Die Wirtschaftspläne der Beteiligungen sind gem. §2 Abs. 2 GemHVO Anlagen zum Haushaltsplan.

Aufgrund des Doppelhaushaltes 2004 / 2005 findet in 2004 keine Beratung des Haushaltes 2005 statt – dessen ungeachtet sind jedoch die Wirtschaftspläne der Beteiligungen der Stadtvertretung zur Kenntnis zu geben bzw. im Falle der Stadtwerke von ihr beschließen zu lassen.

Damit die Beratung der Wirtschaftspläne am 14.12.04 in der Stadtvertretung stattfinden kann, ist folgende Beratungsfolge vorgesehen:

 

- Stadtvertretung                                14.12.

- Hauptausschuss                                15.11.

- Ausschuss f. Finanzen, Werke u. Wirtschaft 10.11. (Wirtschaftspläne der Stadtwerke Norderstedt und ihrer verbundenen Unternehmen wilhelm.tel GmbH und Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH