Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Herr Hagemann stellt folgenden Ergänzungsantrag (Ergänzungen in Fettschrift):

"Der Hauptausschuss beschließt die Verlegung des Ehrenmales vom Marktplatz Harksheide in den Bereich Kirchengemeinde Falkenberg / Friedhof Harksheide. Grundlage dazu sind die von der Verwaltung eingebrachten Gestaltungsvorschläge für eine separate Ausgestaltung der Flächen und Öffnung zum öffentlichen Bereich.

Die Kosten für die Versetzung des Mahnmales, Abbruch der Klinkermauer, Neubau der Eckelemente und Verlegung der Toranlage belaufen sich auf € 24.500,--.

Die Deckung der o.a. Kosten der Versetzung des Mahnmales erfolgt außerplanmäßig aus der allgemeinen Rücklage.

 

Die Versetzung des Mahnmals wird umgehend ausgeführt.

 

Aus dem Erlös des Grundstücksverkaufs am Harksheider Markt werden die Kosten für die Versetzung des Mahnmals an die Allgemeine Rücklage zurückgeführt.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend."

 

Herr Lange stellt folgenden Antrag:

"Ich beantrage, den Beschluss auszusetzen, bis die Urheberfrage geklärt ist."

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Lange:

Bei 3 Ja-, 8 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Hagemann:

Bei 6 Ja-, 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt die Verlegung des Ehrenmales vom Marktplatz Harksheide in den Bereich Kirchengemeinde Falkenberg / Friedhof Harksheide. Grundlage dazu sind die von der Verwaltung eingebrachten Gestaltungsvorschläge für eine separate Ausgestaltung der Fläche und Öffnung zum öffentlichen Bereich.

 

Die Kosten für die Versetzung des Mahnmales, Abbruch der Klinkermauer, Neubau der Eckelemente und Verlegung der Toranlage belaufen sich auf € 24.500,--.

Die Deckung der o.a. Kosten der Versetzung des Mahnmales erfolgt außerplanmäßig aus der allgemeinen Rücklage.

 

Die Versetzung des Mahnmals wird umgehend ausgeführt.

 

Aus dem Erlös des Grundstücksverkaufs am Harksheider Markt werden die Kosten, für die Versetzung des Mahnmals, an die Allgemeine Rücklage zurückgeführt.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

Die so geänderte Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.