Sitzung: 16.08.2004 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0279
Herr
Hagemann stellt folgenden Ergänzungsantrag (Ergänzungen in Fettschrift):
"Der
Hauptausschuss beschließt die Verlegung des Ehrenmales vom Marktplatz
Harksheide in den Bereich Kirchengemeinde Falkenberg / Friedhof Harksheide. Grundlage
dazu sind die von der Verwaltung eingebrachten Gestaltungsvorschläge für eine
separate Ausgestaltung der Flächen und Öffnung zum öffentlichen Bereich.
Die
Kosten für die Versetzung des Mahnmales, Abbruch der Klinkermauer, Neubau der
Eckelemente und Verlegung der Toranlage belaufen sich auf € 24.500,--.
Die
Deckung der o.a. Kosten der Versetzung des Mahnmales erfolgt außerplanmäßig aus
der allgemeinen Rücklage.
Die
Versetzung des Mahnmals wird umgehend ausgeführt.
Aus
dem Erlös des Grundstücksverkaufs am Harksheider Markt werden die Kosten für
die Versetzung des Mahnmals an die Allgemeine Rücklage zurückgeführt.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine / folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend."
Herr
Lange stellt folgenden Antrag:
"Ich
beantrage, den Beschluss auszusetzen, bis die Urheberfrage geklärt ist."
Abstimmung
zum Antrag von Herrn Lange:
Bei
3 Ja-, 8 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung
zum Antrag von Herrn Hagemann:
Bei
6 Ja-, 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Beschluss:
Der
Hauptausschuss beschließt die Verlegung des Ehrenmales vom Marktplatz
Harksheide in den Bereich Kirchengemeinde Falkenberg / Friedhof Harksheide.
Grundlage dazu sind die von der Verwaltung eingebrachten Gestaltungsvorschläge
für eine separate Ausgestaltung der Fläche und Öffnung zum öffentlichen
Bereich.
Die
Kosten für die Versetzung des Mahnmales, Abbruch der Klinkermauer, Neubau der
Eckelemente und Verlegung der Toranlage belaufen sich auf € 24.500,--.
Die
Deckung der o.a. Kosten der Versetzung des Mahnmales erfolgt außerplanmäßig aus
der allgemeinen Rücklage.
Die
Versetzung des Mahnmals wird umgehend ausgeführt.
Aus
dem Erlös des Grundstücksverkaufs am Harksheider Markt werden die Kosten, für
die Versetzung des Mahnmals, an die Allgemeine Rücklage zurückgeführt.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die
so geänderte Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.