Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen gemäß § 55 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.