Sitzung: 16.08.2004 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0253
Der
Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Stadtverordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen gemäß § 55 Absatz 3
Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.