Sitzung: 26.08.2004 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Gorrissen berichtet über den aktuellen Stand der Gesetzeslage und die
Überlegungen des Kreises.
Im
Grunde wurde die Optionsvariante angestrebt, die aus zeitlichen Erwägungen
nicht realisierbar ist. Mit der Agentur für Arbeit wurden Gespräche über ein
Kooperationsmodell geführt, eine Vertragsunterzeichnung steht noch aus.
Im
Kreisgebiet wird es 3 Leistungszentren geben, davon eines in Norderstedt,
voraussichtlich in Norderstedt-Mitte. Das Personal soll etwa zur Hälfte von der
Arbeitsagentur und zur Hälfte vom Kreis (mit den Gemeinden) bereitgestellt
werden.
Der
Landrat bittet darum, geeignete Kräfte aus dem Bestand zur Verfügung zu
stellen, bei voller Erstattung der tatsächlichen Kosten.
Am
30.08. wird hier eine Informationsveranstaltung für interessierte Mitarbeiter
der Stadt durchgeführt.
Die
betroffenen Hilfebedürftigen erhalten die Antragsunterlagen im September von
den Gemeinden zugestellt. Die Daten werden zentral vom Kreis verarbeitet und in
die EDV eingegeben.
Eine
Heranziehung der Gemeinden wird es im SBG-II-Bereich nicht geben. Sie tragen
keine Kosten der Einzelfälle.
Bei
der Aufgabenerledigung nach dem SBG XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) sowie
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll eine Delegation auf die Gemeinden im
bisherigen Umfang erfolgen.
Zur
Kostenverteilung (Gemeindeanteil) kann noch nichts gesagt werden. Das bisherige
quotale System entfällt 2005, die Gemeindebeteiligung nach dem
Finanzausgleichsgesetz soll aufgehoben werden. Was an die Stelle tritt ist noch
unklar.