Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Gorrissen berichtet über den aktuellen Stand der Gesetzeslage und die Überlegungen des Kreises.

Im Grunde wurde die Optionsvariante angestrebt, die aus zeitlichen Erwägungen nicht realisierbar ist. Mit der Agentur für Arbeit wurden Gespräche über ein Kooperationsmodell geführt, eine Vertragsunterzeichnung steht noch aus.

Im Kreisgebiet wird es 3 Leistungszentren geben, davon eines in Norderstedt, voraussichtlich in Norderstedt-Mitte. Das Personal soll etwa zur Hälfte von der Arbeitsagentur und zur Hälfte vom Kreis (mit den Gemeinden) bereitgestellt werden.

Der Landrat bittet darum, geeignete Kräfte aus dem Bestand zur Verfügung zu stellen, bei voller Erstattung der tatsächlichen Kosten.

Am 30.08. wird hier eine Informationsveranstaltung für interessierte Mitarbeiter der Stadt durchgeführt.

Die betroffenen Hilfebedürftigen erhalten die Antragsunterlagen im September von den Gemeinden zugestellt. Die Daten werden zentral vom Kreis verarbeitet und in die EDV eingegeben.

Eine Heranziehung der Gemeinden wird es im SBG-II-Bereich nicht geben. Sie tragen keine Kosten der Einzelfälle.

 

Bei der Aufgabenerledigung nach dem SBG XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll eine Delegation auf die Gemeinden im bisherigen Umfang erfolgen.

Zur Kostenverteilung (Gemeindeanteil) kann noch nichts gesagt werden. Das bisherige quotale System entfällt 2005, die Gemeindebeteiligung nach dem Finanzausgleichsgesetz soll aufgehoben werden. Was an die Stelle tritt ist noch unklar.