Sitzung: 02.09.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0303
Zu
diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Kretschmar, Herr Finnern und Herr
Mackeprang vom WZV, Herr Pape vom Rechtsanwaltsbüro Luther und Menold und Herr
Sachs vom Büro Sachs und de Buhr als Gäste anwesend.
Herr
Sachs erläutert den Stand der Planung für die zukünftige Annahmestelle.
Herr
Sandhof, Herr Kretschmer, Herr Pape und Herr Kurzewitz beantworten die Fragen
des Ausschusses.
Änderungen:
Im
§ 10 Absatz 3 werden die Sätze 4 bis 6 aus dem Vertrag gestrichen.
In
§ 11 wird in Absatz 1 hinter den Worten "ihrer Mitarbeiter ist" die
Worte "im Innenverhältnis" eingefügt.
In
§ 12 wird der Absatz 2 in zwei neue Absätze geteilt.
Damit
lautet der Absatz 2: "Im übrigen ist der WZV zur Geltendmachung und
Abwehr von Ansprüchen befugt."
Der
Absatz 3 lautet: "Die Kosten der Anspruchsverfolgung und -abwehr
tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Der WZV ist zur Anforderung von
angemessenen Kostenvorschüssen berechtigt."
In
der "Betriebsführungsordnung für die Anlage in Norderstedt" wird
unter Punkt 5 im letzten Satz hinter dem Wort "Betriebsgremium" die
Worte "unter Beachtung der politischen Vorgaben" eingefügt.
Zu
diesen Änderungen besteht Einvernehmen im Ausschuss.
Beschluss:
Dem Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Norderstedt und dem
Wege-Zweckverband über gemeinsame Regelungen bei der Entsorgung von Abfällen
gemäß Anlage 1 wird unter Beachtung der Änderungen zugestimmt.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen