Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Kretschmar, Herr Finnern und Herr Mackeprang vom WZV, Herr Pape vom Rechtsanwaltsbüro Luther und Menold und Herr Sachs vom Büro Sachs und de Buhr als Gäste anwesend.

 

Herr Sachs erläutert den Stand der Planung für die zukünftige Annahmestelle.

 

Herr Sandhof, Herr Kretschmer, Herr Pape und Herr Kurzewitz beantworten die Fragen des Ausschusses.

 

Änderungen:

Im § 10 Absatz 3 werden die Sätze 4 bis 6 aus dem Vertrag gestrichen.

 

In § 11 wird in Absatz 1 hinter den Worten "ihrer Mitarbeiter ist" die Worte "im Innenverhältnis" eingefügt.

 

In § 12 wird der Absatz 2 in zwei neue Absätze geteilt.

Damit lautet der Absatz 2: "Im übrigen ist der WZV zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen befugt."

Der Absatz 3 lautet: "Die Kosten der Anspruchsverfolgung und -abwehr tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Der WZV ist zur Anforderung von angemessenen Kostenvorschüssen berechtigt."

 

In der "Betriebsführungsordnung für die Anlage in Norderstedt" wird unter Punkt 5 im letzten Satz hinter dem Wort "Betriebsgremium" die Worte "unter Beachtung der politischen Vorgaben" eingefügt.

 

Zu diesen Änderungen besteht Einvernehmen im Ausschuss.

 

Beschluss:

Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Norderstedt und dem Wege-Zweckverband über gemeinsame Regelungen bei der Entsorgung von Abfällen gemäß Anlage 1 wird unter Beachtung der Änderungen zugestimmt.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen