Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht

 

Frau Hahn fragte an, “wie die Stadt Norderstedt sich um die Landesgartenschau bewerben kann, wenn gleichzeitig die Baumschutzsatzung aufgehoben wird. Sie sieht darin einen Konflikt.

 

 

Die Frage wird wie folgt beantwortet:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt hat die Verwaltung bereits am 15.04.2003 mit der Vorbereitung zur Aufhebung der Baumschutzsatzung beauftragt. Die Aufhebung der Baumschutzsatzung ist am 03.03.2004 wirksam geworden. Ein zeitliche Parallelität mit der Bewerbung um die Veranstaltung einer Landesgartenschau in Norderstedt besteht damit nicht.

 

Eine Landesgartenschau bietet erfahrungsgemäß eine gute Gelegenheit, die Öffentlichkeit und die Bewohner der Stadt auf den Wert und die Bedeutung von Natur und Landschaft, die Naturausstattung und deren Pflege und Entwicklung und insbesondere auch auf die Bedeutung des Baumschutzes hinzuweisen.