Sitzung: 02.09.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0330
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht
Frau Hahn fragte an, “wie die Stadt Norderstedt sich um die
Landesgartenschau bewerben kann, wenn gleichzeitig die Baumschutzsatzung
aufgehoben wird. Sie sieht darin einen Konflikt.
Die
Frage wird wie folgt beantwortet:
Die
Stadtvertretung der Stadt Norderstedt hat die Verwaltung bereits am 15.04.2003
mit der Vorbereitung zur Aufhebung der Baumschutzsatzung beauftragt. Die
Aufhebung der Baumschutzsatzung ist am 03.03.2004 wirksam geworden. Ein
zeitliche Parallelität mit der Bewerbung um die Veranstaltung einer
Landesgartenschau in Norderstedt besteht damit nicht.
Eine
Landesgartenschau bietet erfahrungsgemäß eine gute Gelegenheit, die
Öffentlichkeit und die Bewohner der Stadt auf den Wert und die Bedeutung von
Natur und Landschaft, die Naturausstattung und deren Pflege und Entwicklung und
insbesondere auch auf die Bedeutung des Baumschutzes hinzuweisen.