Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Erster Stadtrat Dr.Freter berichtet, dass im Rahmen der Gebührensatzung der Feuerwehr Norderstedt folgende Regelung zur Zahlung der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen in der TriBühne getroffen wurde:

 

-          Eine grundsätzliche Pauschalierung der Gebühren ist derzeit nicht möglich.

-          Für Veranstaltungen anerkannter Kulturträger (gemäß Aufstellung der Stadt Norderstedt, Stand September 2003) wird grundsätzlich Gebührenbefreiung gewährt.

-          Für Abiturfeiern und vergleichbare Veranstaltungen wird grundsätzlich Gebührenbefreiung gewährt, da es sich bei diesen Veranstaltungen ausschließlich um private Feiern mit nichtkommerziellem Charakter handelt, die nur mit Eigenmitteln finanziert werden. Voraussetzung: Der Veranstalter (Schule o.ä.) ist eine Norderstedter Einrichtung. In Zweifelsfällen ist eine vorherige Absprache erforderlich. Für Firmenfeiern (Jubiläen, Betriebsversammlungen etc) findet diese Regelung keine Anwendung.

-          Zum Erhalt der Konkurrenzfähigkeit der Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH gegenüber z.B. dem Congress-Centrum Hamburg/Hamburg-Messe werden Pauschalsätze, gekoppelt an die Gesamtveranstaltungsdauer, für Messen, Kongresse und Tagungen erhoben.

 

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 31.12.04.