Sitzung: 06.09.2004 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Beantwortung
der Anfrage von Frau Hahn aus dem Hauptausschuss am 23.08.2004
Unter
Punkt 5 stellte Frau Hahn folgende Anfrage:
1.
Eine
schriftliche Ausarbeitung der Verwaltung Pro und Contra
Beantwortung zu1:
Eine schriftliche Ausarbeitung und Bewertung liegt in Form der
Beschlussvorlage B04/0302 vor.
2.
Auflistung
aller investiven Maßnahmen des Investitionshaushaltes bis 2010 ohne
Landesgartenschau
Beantwortung zu 2.:
Eine Auflistung aller geplanten investiven Maßnahmen ist dem von der
Stadtvertretung beschlossenen Haushalt (2004/2005) sowie dem
Investitionsprogramm (2006-2008) zu entnehmen. Für die Jahre 2009 und 2010 gibt
es gem. GemHVO keine Festlegungen.
3.
Auflistung
aller erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2010 ohne
Landesgartenschau
Beantwortung zu 3.:
Siehe Beantwortung zu Ziff. 2
4.
Gewichtung
des Finanzrisikos
Hier LDC, WilhelmTel, Städtebauförderung, TriBühne, Straßenbauprojekte. Wie
wirkt sich ein weiteres Großprojekt auf den städtischen Haushalt aus?
Beantwortung zu 4.:
Zu den genannten Bereichen (LDC etc.) erfolgen
regelmäßige Informationen in den zuständigen Gremien. Ein “weiteres
Großprojekt” wirkt sich dann auf den städtischen Haushalt aus, wenn damit
Einnahmen oder Ausgaben verbunden sind; diese sind dann für das jeweilige Jahr
im Haushalt zu veranschlagen.
5.
Wann
und in welcher Form werden in einer öffentlichen Veranstaltung die Bürgerinnen
und Bürger eingebunden (Forderung des Landes)?
Beantwortung zu 5.:
Die Bürgerinnen und Bürger werden in mehreren
öffentlichen Veranstaltungen beteiligt. Die genaue Konzeption dieser
Veranstaltung ist für die Bewerbungsunterlagen aufzubereiten.
6.
Wann,
wie und in welcher Form werden die Stadtparkseen in das Eigentum / Besitz der
Stadt übergehen?
Beantwortung zu 6.:
Die Stadtparkseen befinden sich im Eigentum der Stadt; Die Nutzung des
südlichen Sees ist durch bestehende Verträge eingeschränkt. Nach Ablauf der
Nutzungsverträge ist der See der Stadt geräumt und rekultiviert zu übergeben.
7.
Wie
und in welcher Höhe werden die Entschädigungsansprüche seitens der Berechtigten
abgegolten?
Beantwortung zu 7.:
Zur Zeit bestehen keine Entschädigungsansprüche.
8.
Wie
hoch werden die laufenden Kosten und die Rückbaukosten kalkuliert?
Beantwortung zu 8.:
Eine detaillierte Kalkulation ist zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß
nicht möglich. Diese ist Bestandteil des Architektenwettbewerbs und kann erst
dann ermittelt werden.
9.
Wie
hoch sind die weiteren Folgekosten wie Bauunterhaltung, Personalkosten,
Auslaufen der Durchführungsgesellschaft?
Beantwortung zu 9.:
Siehe Beantwortung zu Ziff. 8
10.
Gibt
es bereits Pläne, das Gelände einer weiteren Bebauung (Hotel, Ferienhausgebiet,
Sportstätten, Seniorenresidenz zuzuführen?
Beantwortung zu 10.:
Nein.
11.
Nach
den Bewerbungsunterlagen soll die Durchführungszeit auf 6 Monate begrenzt sein.
Wie wirkt sich dies auf die Eintrittspreise aus?
Beantwortung zu 11:
Die Dauer der Durchführungszeit wirkt sich nicht auf die
Eintrittspreise aus.