Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:3

Herr Schlichtkrull stellt für die CDU - Fraktion folgenden Änderungsantrag:

"Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Norderstedt bewirbt sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau im Jahr 2009 im Bereich des Norderstedter Stadtparks. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu erarbeiten und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft vorzulegen.

 

Grundlage für die Bewerbung sind die Ausführungen im Sachverhalt der Vorlage B 04/0302. Gemäß den Ausschreibungsbedingungen für die Landesgartenschau hat nach Zuschlagserteilung ein offener Ideen- und / oder Realisierungswettbewerb stattzufinden. Erst die Ergebnisse aus dem Wettbewerb definieren die endgültigen Inhalte der Landesgartenschau. Diese bilden die Grundlage für die zu stellenden Förderanträge sowie für die voraussichtlichen Folgekosten.

Das Investitionsvolumen der Landesgartenschau wird auf 12,5 Mio. € begrenzt, wobei die Stadtvertretung allerdings von einem kostengünstigeren Wettbewerbsergebnis ausgeht.

 

Die Durchführungskosten sind so zu veranschlagen, dass sie sich in vollem Umfang durch Einnahmen refinanzieren.

 

Der Hauptausschuss ist regelmäßig über den Stand der Bewerbung zu informieren."

 

Frau Hahn bittet um die Aufstellung, welche Landesgartenschauen für das Jahr 2009 in anderen Bundesländern geplant sind (Anlage 1 zu Protokoll).

 

Herr Matthes stellt für die FDP - Fraktion folgenden Ergänzungsantrag zum Änderungsantrag der CDU:

"... Die Verwaltung wird allerdings gebeten, auf ein kostengünstigeres Wettbewerbsergebnis hinzuwirken.

Nach Vorlage der Wettbewerbsergebnisse sind zu allen Investitionen die Folgekosten, die sich nach der Beendigung der LGS für den städtischen Haushalt ergeben würden, zu ermitteln und Refinanzierungsmöglichkeiten durch Erlöse aus Verkauf, Verpachtung oder Betreibermodellen darzustellen.

Die Durchführungskosten sind in vollem Umfang durch Einnahmen zu refinanzieren. ..."

 

Herr Schlichtkrull erklärt, dass der Ergänzungsantrag der FDP - Fraktion in den CDU - Antrag teilweise aufgenommen werden soll und es wird folgender gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU sowie FDP zum Beschlussvorschlag formuliert:

"Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Norderstedt bewirbt sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau im Jahr 2009 im Bereich des Norderstedter Stadtparks. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu erarbeiten und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft vorzulegen.

 

Grundlage für die Bewerbung sind die Ausführungen im Sachverhalt der Vorlage B 04/0302. Gemäß den Ausschreibungsbedingungen für die Landesgartenschau hat nach Zuschlagserteilung ein offener Ideen- und / oder Realisierungswettbewerb stattzufinden. Erst die Ergebnisse aus dem Wettbewerb definieren die endgültigen Inhalte der Landesgartenschau. Diese bilden die Grundlage für die zu stellenden Förderanträge sowie für die voraussichtlichen Folgekosten.

Das Investitionsvolumen der Landesgartenschau wird auf 12,5 Mio. €  begrenzt, die Verwaltung wird allerdings gebeten, auf ein kostengünstigeres Wettbewerbsergebnis hinzuwirken.

 

Nach Vorlage der Wettbewerbsergebnisse sind zu allen Investitionen die Folgekosten, die sich nach der Beendigung der LGS für den städtischen Haushalt ergeben würden, zu ermitteln und Refinanzierungsmöglichkeiten darzustellen.

 

Die Durchführungskosten sind in vollem Umfang durch Einnahmen zu refinanzieren.

 

Der Hauptausschuss ist regelmäßig über den Stand der Bewerbung zu informieren."

 

Abstimmung zum gemeinsamen Änderungsantrag:

Bei 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme sowie 3 Enthaltungen angenommen.

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Norderstedt bewirbt sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau im Jahr 2009 im Bereich des Norderstedter Stadtparks. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu erarbeiten und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft vorzulegen.

 

Grundlage für die Bewerbung sind die Ausführungen im Sachverhalt der Vorlage B 04/0302. Gemäß den Ausschreibungsbedingungen für die Landesgartenschau hat nach Zuschlagserteilung ein offener Ideen- und / oder Realisierungswettbewerb stattzufinden. Erst die Ergebnisse aus dem Wettbewerb definieren die endgültigen Inhalte der Landesgartenschau. Diese bilden die Grundlage für die zu stellenden Förderanträge sowie für die voraussichtlichen Folgekosten.

Das Investitionsvolumen der Landesgartenschau wird auf 12,5 Mio. €  begrenzt, die Verwaltung wird allerdings gebeten, auf ein kostengünstigeres Wettbewerbsergebnis hinzuwirken.

 

Nach Vorlage der Wettbewerbsergebnisse sind zu allen Investitionen die Folgekosten, die sich nach der Beendigung der LGS für den städtischen Haushalt ergeben würden, zu ermitteln und Refinanzierungsmöglichkeiten darzustellen.

 

Die Durchführungskosten sind in vollem Umfang durch Einnahmen zu refinanzieren.

 

Der Hauptausschuss ist regelmäßig über den Stand der Bewerbung zu informieren.

 

Abstimmung zur so geänderten Vorlage:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.