Sitzung: 06.09.2004 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:3
Vorlage: B04/0302
Herr
Schlichtkrull stellt für die CDU - Fraktion folgenden Änderungsantrag:
"Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadt Norderstedt bewirbt sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau im
Jahr 2009 im Bereich des Norderstedter Stadtparks. Die Verwaltung wird
beauftragt, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu erarbeiten und dem
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft vorzulegen.
Grundlage
für die Bewerbung sind die Ausführungen im Sachverhalt der Vorlage B 04/0302.
Gemäß den Ausschreibungsbedingungen für die Landesgartenschau hat nach
Zuschlagserteilung ein offener Ideen- und / oder Realisierungswettbewerb
stattzufinden. Erst die Ergebnisse aus dem Wettbewerb definieren die
endgültigen Inhalte der Landesgartenschau. Diese bilden die Grundlage für die
zu stellenden Förderanträge sowie für die voraussichtlichen Folgekosten.
Das
Investitionsvolumen der Landesgartenschau wird auf 12,5 Mio. € begrenzt, wobei
die Stadtvertretung allerdings von einem kostengünstigeren Wettbewerbsergebnis
ausgeht.
Die
Durchführungskosten sind so zu veranschlagen, dass sie sich in vollem Umfang
durch Einnahmen refinanzieren.
Der
Hauptausschuss ist regelmäßig über den Stand der Bewerbung zu
informieren."
Frau
Hahn bittet um die Aufstellung, welche Landesgartenschauen für das Jahr 2009 in
anderen Bundesländern geplant sind (Anlage 1 zu Protokoll).
Herr
Matthes stellt für die FDP - Fraktion folgenden Ergänzungsantrag zum
Änderungsantrag der CDU:
"...
Die Verwaltung wird allerdings gebeten, auf ein kostengünstigeres
Wettbewerbsergebnis hinzuwirken.
Nach
Vorlage der Wettbewerbsergebnisse sind zu allen Investitionen die Folgekosten,
die sich nach der Beendigung der LGS für den städtischen Haushalt ergeben
würden, zu ermitteln und Refinanzierungsmöglichkeiten durch Erlöse aus Verkauf,
Verpachtung oder Betreibermodellen darzustellen.
Die
Durchführungskosten sind in vollem Umfang durch Einnahmen zu refinanzieren.
..."
Herr
Schlichtkrull erklärt, dass der Ergänzungsantrag der FDP - Fraktion in den CDU
- Antrag teilweise aufgenommen werden soll und es wird folgender gemeinsamer
Änderungsantrag der Fraktionen CDU sowie FDP zum Beschlussvorschlag formuliert:
"Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadt Norderstedt bewirbt sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau im
Jahr 2009 im Bereich des Norderstedter Stadtparks. Die Verwaltung wird
beauftragt, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu erarbeiten und dem
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft vorzulegen.
Grundlage
für die Bewerbung sind die Ausführungen im Sachverhalt der Vorlage B 04/0302.
Gemäß den Ausschreibungsbedingungen für die Landesgartenschau hat nach
Zuschlagserteilung ein offener Ideen- und / oder Realisierungswettbewerb
stattzufinden. Erst die Ergebnisse aus dem Wettbewerb definieren die
endgültigen Inhalte der Landesgartenschau. Diese bilden die Grundlage für die
zu stellenden Förderanträge sowie für die voraussichtlichen Folgekosten.
Das
Investitionsvolumen der Landesgartenschau wird auf 12,5 Mio. € begrenzt, die Verwaltung wird allerdings
gebeten, auf ein kostengünstigeres Wettbewerbsergebnis hinzuwirken.
Nach
Vorlage der Wettbewerbsergebnisse sind zu allen Investitionen die Folgekosten,
die sich nach der Beendigung der LGS für den städtischen Haushalt ergeben
würden, zu ermitteln und Refinanzierungsmöglichkeiten darzustellen.
Die
Durchführungskosten sind in vollem Umfang durch Einnahmen zu refinanzieren.
Der
Hauptausschuss ist regelmäßig über den Stand der Bewerbung zu
informieren."
Abstimmung
zum gemeinsamen Änderungsantrag:
Bei
7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme sowie 3 Enthaltungen angenommen.
Beschluss:
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadt Norderstedt bewirbt sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau im
Jahr 2009 im Bereich des Norderstedter Stadtparks. Die Verwaltung wird
beauftragt, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu erarbeiten und dem
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft vorzulegen.
Grundlage
für die Bewerbung sind die Ausführungen im Sachverhalt der Vorlage B 04/0302.
Gemäß den Ausschreibungsbedingungen für die Landesgartenschau hat nach
Zuschlagserteilung ein offener Ideen- und / oder Realisierungswettbewerb
stattzufinden. Erst die Ergebnisse aus dem Wettbewerb definieren die
endgültigen Inhalte der Landesgartenschau. Diese bilden die Grundlage für die
zu stellenden Förderanträge sowie für die voraussichtlichen Folgekosten.
Das
Investitionsvolumen der Landesgartenschau wird auf 12,5 Mio. € begrenzt, die Verwaltung wird allerdings
gebeten, auf ein kostengünstigeres Wettbewerbsergebnis hinzuwirken.
Nach
Vorlage der Wettbewerbsergebnisse sind zu allen Investitionen die Folgekosten,
die sich nach der Beendigung der LGS für den städtischen Haushalt ergeben
würden, zu ermitteln und Refinanzierungsmöglichkeiten darzustellen.
Die
Durchführungskosten sind in vollem Umfang durch Einnahmen zu refinanzieren.
Der
Hauptausschuss ist regelmäßig über den Stand der Bewerbung zu informieren.
Abstimmung
zur so geänderten Vorlage:
Die
Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.