Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:37 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Beschluss:

a)       Der in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 17.06.2004 gefasste Beschluss – Punkt 5, Vorlage-Nr. B 04/0238 – wird aufgehoben.

b)       Gemäß Antrag vom 27.05.2004 (siehe Anlage 1) wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Grundstück östlich Am Knick, Flurstücke 83/12, 83/16, 82/10 tlw., 147 tlw., Flur 11 der Gemarkung Garstedt (siehe Anlage 2), eingeleitet.

Planungsziel ist, das im Bebauungsplan Nr. 154 – Norderstedt – als Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Sporthalle) ausgewiesene Grundstück einer baulichen Nutzung mit Geschosswohnungsbau zuzuführen (vier Gebäude mit drei Vollgeschossen + Staffelgeschoss; nordöstlicher Gebäudekomplex um ein Geschoss erhöht).

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 37 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.