Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

a)        Der vom Landschaftsarchitekturbüro Wolfram Fischer und dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 04/0362 (Stand: 27.08.2004), wird gebilligt.

Der Entwurf des Grünordnungsplanes mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) gleichzeitig mit dem Bebauungsplanentwurf Nr. 242 öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände/-vereine sind von der Auslegung zu unterrichten.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen