Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 242 - Norderstedt - , “Gewerbegebiet nördlich Umgehung Fuhlsbüttel”, Gebiet: Niendorfer Straße 200, zwischen dem Flughafen Fuhlsbüttel und der Niendorfer Straße wird in der Fassung der Anlage 1 (Stand 15.09.2004) gebilligt.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 242 – Norderstedt – wird in der Fassung der Anlage 2 (Stand 15.09.2004) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 242 – Norderstedt – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen