Sitzung: 21.10.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B04/0349
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 242 - Norderstedt - , “Gewerbegebiet nördlich Umgehung Fuhlsbüttel”, Gebiet: Niendorfer Straße 200, zwischen dem Flughafen Fuhlsbüttel und der Niendorfer Straße wird in der Fassung der Anlage 1 (Stand 15.09.2004) gebilligt.
Die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 242 – Norderstedt – wird in der Fassung der
Anlage 2 (Stand 15.09.2004) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 242 – Norderstedt – gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs.
3 Satz 3 i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen einstimmig beschlossen