Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss gewährt dem Diakonischen Werk zum Betrieb der Sozial- und Schuldnerberatungsstelle für das Jahr 2005 einen zweckgebundenen Zuschuss bis zur Höhe von 33.090  €.

Der Betrag entspricht dem vorgelegten Wirtschaftsplan und ist im Haushalt bei der HHSt 4700.70700 bereitgestellt.

Ein Verwendungsnachweis ist vorzulegen. Ein Guthaben, z.B. aus Verlagerungen in den SGB II Abrechnungsbereich, ist anteilig zu erstatten.

Für die bisher nach § 17 BSHG erfolgten Abrechnungen gelten ab 2005 die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere nach dem SGB II ist nach gegenwärtigem Stand eine finanzielle Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden nicht mehr vorgesehen. Es ist daher vorrangige Aufgabe des Kreises, die Finanzierung der Schuldnerberatungsstelle ergänzend zur Insolvenzberatung sicher zu stellen.

Es wird erwartet, dass der Kreis Segeberg ab 2006 eine komplette Umstellung auf gesetzliche Einzelfallhilfe vereinbart, da eine Zuschussgewährung durch die Stadt nicht mehr erfolgen wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.